Mitarbeitende am Laptop trägt Urlaub für Elternzeit ein

Welcher Urlaubs­anspruch gilt in der Eltern­zeit?

Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Elternzeit. Beantwortet wird unter anderem, welchen Urlaubsanspruch werdende Mütter und Väter in der Elternzeit haben.

Die Elternzeit bedarf einer guten Planung

Für werdende Mütter und Väter beginnt eine aufregende Zeit. Bevor der kleine Liebling das Licht der Welt erblickt, muss einiges organisiert und geplant werden. Dies ist nicht immer ganz einfach und bedarf eine hohe Stressresilienz.

Auch rund um das Thema Elternzeit gibt es einiges zu klären. Insbesondere die Frage „Haben Mitarbeitende in der Elternzeit einen Anspruch auf Urlaub?“ bringt immer wieder eine Menge Diskussionspotential mit sich.

Um Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir uns ausführlich mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit beschäftigt. Doch eins nach dem Anderen: Zuerst erklären wir dir, was die Elternzeit überhaupt ist, wie man diese beantragen kann und was es sonst noch zu beachten gilt.

Fakten rund um die Elternzeit

Als Elternzeit wird eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter bezeichnet, die ihr Kind selbst betreuen und aufziehen.

Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen, sodass Eltern nach Beendigung der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können.

Nicht nur leibliche Eltern profitieren von der Elternzeit, denn auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern sind dazu berechtigt, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.

Was bedeutet die Elternzeit für Unternehmen?

Wenn ein Teammitglied in Elternzeit geht, müssen betroffene Unternehmen für einen gewissen Zeitraum auf die Arbeitskraft verzichten.

Gerade für junge Unternehmen bedeutet dies, dass sie frühzeitig umorganisieren müssen, um die zukünftig fehlenden personellen Ressourcen neu zu verteilen. Sofern eine Umverteilung des Aufgabenvolumens nicht möglich ist, müssen Unternehmen sich frühzeitig um eine Aushilfskraft oder Elternzeitvertretung bemühen.

Haben alle Arbeitnehmenden ein Recht auf Elternzeit?

Ja, angehende Mütter und Väter haben grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit. Somit muss niemand Angst haben, dass der Antrag auf Elternzeit abgelehnt wird, denn es gilt: Sofern es sich nicht um eine Verlängerung der Elternzeit handelt, darf der erste Antrag auf Elternzeit nicht abgelehnt werden.

Beantragung der Elternzeit

Wichtig ist, dass der Antrag auf Elternzeit schriftlich zu erbringen ist. Eine E-Mail reicht nicht aus, denn diese kann im Nachhinein als unwirksam erklärt werden.

Aus diesem Grund sollte die Anmeldung der Elternzeit ausgedruckt und unterschrieben beim Unternehmen eingereicht werden. Im Internet findest du viele Musterformulare, die du für die Anmeldung deiner Elternzeit verwenden kannst.

Wann sollte die Elternzeit eingereicht werden?

Wenn die Elternzeit vor dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen wird, sollte der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden.

Wenn die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen wird, sollte der Antrag spätestens 13 Wochen vor Beginn gestellt werden.

Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?

Zu beachten ist, dass für die ersten zwei Jahre nach der Geburt des Kindes verbindlich festgelegt werden muss, in welchem Zeitraum der angehende Vater oder die angehende Mutter in Elternzeit geht und somit dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen wird.

Ein übersichtlicher Urlaubsplaner hilft dabei, den festgelegten Zeitraum bestmöglich zu planen und alle Abwesenheiten im Blick zu behalten.

Zeitraum der Elternzeit

Bis zum achten Geburtstag des Kindes haben Mütter oder Väter einen Anspruch auf insgesamt 3 Jahre Elternzeit.

Aus dem §16 Abs. 1 Satz 6 des BEEG geht hervor, dass die Elternzeit weder sofort noch in einem Stück genommen werden muss. Insgesamt kann sie in drei Abschnitte aufgeteilt werden.

Kann die Elternzeit verlängert oder frühzeitig beendet werden?

Eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung der Elternzeit sind grundsätzlich möglich. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn das Unternehmen muss der frühzeitigen Beendigung zustimmen.

Genauso einer Verlängerung: Denn ist das Unternehmen der Auffassung, Antragsstellende (auf Verlängerung der Elternzeit) im Unternehmen zu benötigen, so ist es dazu berechtigt, den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen.

Wichtig ist außerdem, dass der Antrag auf die Verlängerung der Elternzeit rechtzeitig 13 Wochen vor Verlängerungsbeginn schriftlich eingereicht werden muss.

Good to know:

  • Angehende Eltern haben Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit.
  • Diese kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in maximal in drei Abschnitten genommen werden.
  • Der Erstantrag hat sieben Wochen vor der Elternzeit zu erfolgen und gilt verbindlich für die kommenden zwei Jahre.
  • Eine Verlängerung oder frühzeitige Beendigung der Elternzeit sind grundsätzlich möglich.

Elternzeit und Elterngeld

Da frisch gebackene Mütter und Väter während der Elternzeit nicht arbeiten, haben sie in dieser Zeit auch kein Anspruch auf ihr reguläres Gehalt. Doch keine Sorge! Ganze 12 Monate können Eltern Elterngeld vom Staat beanspruchen, welches die finanzielle Lebensgrundlage der Familien absichert.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes wird individuell bemessen. Regulär werden 67 % des jeweiligen Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate gezahlt, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat.

Elterngeld in Höhe von 300 Euro gibt es für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Die Höhe des Elterngeldes kann mit dem Elterngeldrechner individuell berechnet werden.

Voraussetzungen für Elterngeld:

  • Du musst dein Kind selbst betreuen und erziehen.
  • Du musst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Du musst in Deutschland leben.
  • Du darfst höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Während der Elternzeit wird der Job zunächst pausiert. Fraglich bleibt dabei, ob dennoch ein Anspruch auf Urlaub für das frisch gebackene Elternteil besteht.

Die Antwort lautet: Ja, allerdings ist dieser nicht vollkommen bedingungslos, denn Arbeitgebende dürfen unter bestimmten Bedingungen den Urlaubsanspruch kürzen.

Darf der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt werden?

Arbeitgebende können nach §17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat, den sie in Elternzeit sind, um ein Zwölftel kürzen.

Wenn jedoch die Elternzeit nur für einen Teil des Kalendermonats beansprucht wird, verringert sich der Jahresurlaub nicht.

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaubsanspruch nur gekürzt wird, wenn ein Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, denn verpflichtet ist es dazu nicht.

Wie erfolgt die Kürzungserklärung des Urlaubs?

Im Umkehrschluss zum Antrag auf Elternzeit müssen im Falle einer Urlaubskürzung Arbeitgebende darüber informieren, dass er von diesem Gebrauch macht.

Die Erklärung kann dabei ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen und muss nicht zwingend vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden. Sie kann auch während oder nach der Inanspruchnahme der Elternzeit abgegeben werden. Wenn Arbeitnehmende für die kompletten 12 Monate des Jahres in Elternzeit gehen, kann rein rechtlich der volle Urlaubsanspruch gekürzt werden.

Good to know:

  • Während der Elternzeit sammelt der Arbeitnehmer weiter Urlaub. Dieser kann, muss aber nicht vom Arbeitgeber gekürzt werden.
  • Eine Kürzung wäre aus Sicht des Arbeitgebers sinnvoll, da andernfalls der angesammelte Urlaub nach Wiederantritt beantragt werden könnte.

Rechenbeispiel: Pauls Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Der stolze Vater Paul hat eine Vollzeitstelle bei der Muster AG. Um seinen Sohn zu betreuen, möchte er 9 Monate Elternzeit nehmen.

Rein rechtlich stehen Paul laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub pro Jahr zu. Diesen Urlaubsanspruch möchte Paul auch während der Elternzeit genießen.

Seine Arbeitgeberin Frau Sonne ist jedoch nicht begeistert und möchte den Anspruch auf Urlaub kürzen. Um auszurechnen, um wie viele Tage Frau Sonne Pauls Urlaub bei den gewünschten 9 Monaten Elternzeit maximal kürzen kann, müssen die Anzahl der eingereichten Monate Elternzeit gegen das komplette Jahr gerechnet werden.

Im vorliegenden Beispiel ergeben sich bei 9 Monaten Elternzeit und nur 3 Monaten ausgeführter Arbeit also 22,5 Tage Urlaub, die abgezogen werden dürfen. Für Paul bedeutet dies, dass ihm lediglich 7,5 Tage Urlaub in diesem Jahr zustehen.

Unsere Tipps: 

1. Richtlinien zur Elternzeit fest im Arbeitsvertrag verankern

Um Mitarbeitende frühzeitig aufzuklären, raten wir dazu, alle Angelegenheiten rund um die Elternzeit im Arbeitsvertrag festzuhalten.

So können Unsicherheiten und Unstimmigkeiten von Beginn an aus dem Weg geräumt werden und im Konfliktfall können beide Parteien sich auf diesen berufen. Gerade für angehende Eltern hilft dies für Planungssicherheit.

2. Verwenden eines Urlaubsplaners

Sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende ist die Planung und Organisation der Elternzeit kein leichtes Unterfangen. Um ungeliebten Überraschungen zu entgehen, empfehlen wir im Unternehmen einen digitalen Urlaubsplaner zu verwenden. Mit diesem lassen sich schnell und einfach Urlaubslisten erstellen und verwalten.

Mitarbeitende und Arbeitgebende können optimal planen, denn sie sehen auf einen Blick, wer wann abwesend und zum Beispiel in Elternzeit ist. Ein absolutes Muss für jede HR-Abteilung!

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