HR-Software – Personizer https://www.personizer.com Tue, 28 Jul 2026 06:20:39 +0000 de hourly 1 https://www.personizer.com/wp-content/uploads/personizer-icon-100.png HR-Software – Personizer https://www.personizer.com 32 32 Digitale Personalakte Pflicht ab 2027: Fristen, Aufbewahrung und Bußgelder im Überblick https://www.personizer.com/de/hr/digitale-personalakte-pflicht-2027/ Wed, 22 Jul 2026 09:26:46 +0000 https://www.personizer.com/?p=14052 Viele Personalabteilungen führen ihre Akten noch als Papierordner oder verstreute Excel-Dateien. Ab dem 1. Januar 2027 reicht das für bestimmte Unterlagen nicht mehr: Dann müssen entgelt- und sozialversicherungsrelevante Dokumente elektronisch vorliegen. Genau darum dreht sich die digitale Personalakte und die Pflicht 2027. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, riskiert Bußgelder und Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung. Was das konkret heißt, welche Fristen gelten und was ein Verstoß kostet – der Reihe nach.

Im Folgenden werden viele Begriffe aus Gesetzestexten verwendet. Um den Gesetzeswortlaut nicht zu verändern, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Was ist die digitale Personalakte – und was ändert die Pflicht ab 2027?

Die digitale Personalakte ist ein elektronisches Ablagesystem, das alle personenbezogenen Dokumente eines Arbeitsverhältnisses zentral, DSGVO-konform und rechtssicher speichert – vom Arbeitsvertrag über Gehaltsdaten bis zu Nachweisen und Zeugnissen. Statt eines Papierordners im Schrank liegt jedes Dokument geordnet und durchsuchbar an einem Ort.

Der eigentliche Grund, warum das Thema gerade jetzt Fahrt aufnimmt, steckt im Sozialversicherungsrecht. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber bestimmte Entgeltunterlagen zwingend elektronisch führen. Das ergibt sich aus § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).

Was gehört überhaupt in die Personalakte?

Eine feste gesetzliche Definition, was eine Personalakte enthalten muss, gibt es nicht. In der Praxis sammelt sie alles, was für das Arbeitsverhältnis relevant ist: Bewerbungsunterlagen, den Arbeitsvertrag und seine Änderungen, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Urlaubs- und Krankheitsdaten, Abmahnungen, Zeugnisse. Der springende Punkt: Nur ein Teil dieser Dokumente fällt unter die neue Elektronikpflicht – dazu gleich mehr.

Die Rechtsgrundlage: § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV)

§ 8 Abs. 2 BVV legt fest, dass bestimmte Unterlagen „in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen“ sind. Damit verschiebt der Gesetzgeber die Standardform vom Papier zur Datei. Für eine Übergangszeit gilt noch eine Ausnahme, die aber ausläuft – und genau das macht 2027 zum Stichjahr.

Welche Dokumente müssen ab 2027 digital vorliegen?

Betroffen ist nicht die komplette Personalakte, sondern nur die entgelt- und sozialversicherungsrelevanten Nachweise, die § 8 Abs. 2 BVV aufzählt. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitserlaubnisse, Nachweise zur Krankenversicherung und bestimmte Erklärungen von Beschäftigten. Deinen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitszeugnis musst du also nicht wegen 2027 zwingend digitalisieren – die Pflicht zielt auf die Unterlagen, die bei einer Sozialversicherungsprüfung zählen.

DokumentElektronikpflicht ab 2027?Grundlage
Nachweise zur Kranken-/VersicherungspflichtJa§ 8 Abs. 2 BVV
Arbeitserlaubnis-NachweiseJa§ 8 Abs. 2 BVV
Erklärungen von Beschäftigten (z. B. zu Beitragsfragen)Ja§ 8 Abs. 2 BVV
Arbeitsvertrag, ZusatzvereinbarungenNicht durch § 8 BVV erfasst
Zeugnisse, AbmahnungenNicht durch § 8 BVV erfasst

Gut zu wissen: Auch wenn nur ein Teil der Dokumente unter die Pflicht fällt, lohnt sich in den meisten Betrieben die komplette Digitalisierung. Zwei parallele Systeme – hier ein Papierordner, dort eine Datei – bedeuten doppelte Pflege und doppelte Fehlerquellen.

Bis wann musst du handeln? Übergangsfrist und Zeitplan

Bis zum 31. Dezember 2026 kannst du dich noch von der elektronischen Führung befreien lassen, danach ist Schluss. § 8 Abs. 3 BVV formuliert das so:

„Bis zum 31. Dezember 2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch befreien lassen.“

Der Befreiungsantrag ist damit ein Auslaufmodell. Wer keinen stellt oder keine Befreiung mehr bekommt, für den gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2027. Ehrlich gesagt ergibt es für die wenigsten Betriebe Sinn, bis dahin noch auf ein Papiersystem zu setzen, das man ohnehin bald umstellen muss.

Countdown bis zum 1. Januar 2027

Damit der Umstieg nicht in letzter Minute hektisch wird, ein grober Fahrplan:

  1. Bestandsaufnahme: Welche entgeltrelevanten Unterlagen führst du aktuell auf Papier? Wo liegen sie, wer pflegt sie?
  2. Formatprüfung: Liegen die betroffenen Dokumente in einem Format vor, das die Deutsche Rentenversicherung bei der Prüfung akzeptiert und maschinell auslesen kann?
  3. Rechte-Konzept: Wer darf künftig was sehen? (Dazu weiter unten mehr.)
  4. Testlauf: Ein Probelauf mit wenigen Akten deckt Lücken auf, bevor der Ernstfall kommt.

Den kompletten Umstellungsprozess von Papier auf digital haben wir separat aufgeschlüsselt. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einführung einer digitalen Personalakte findest du in unserem Grundlagenartikel. Hier bleiben wir beim Compliance-Winkel.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst? Bußgelder und Konsequenzen

Wer Entgeltunterlagen nicht ordnungsgemäß führt oder aufbewahrt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Grundlage ist § 111 SGB IV in Verbindung mit der Aufzeichnungspflicht aus § 28f SGB IV. Als Ordnungswidrigkeit gilt nach § 111 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV, wer „entgegen § 28f Absatz 1 Satz 1 eine Entgeltunterlage nicht führt oder nicht aufbewahrt“ – und für genau diesen Fall setzt § 111 Abs. 4 SGB IV den Bußgeldrahmen auf bis zu 50.000 Euro.

Aber: Das Bußgeld ist selten das größte Problem. Fehlen bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung prüffähige Unterlagen, kann die Prüfung die Beiträge schätzen. Und solche Schätzungen fallen für den Betrieb selten günstig aus. Dazu kommt der Aufwand: Eine Prüfung, bei der Belege fehlen, zieht sich, bindet Personal und endet oft in Nachforderungen.

Wichtig: Neben dem sozialversicherungsrechtlichen Bußgeld greift der Datenschutz. Für Verstöße im Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten reicht der Bußgeldrahmen der DSGVO nach Art. 83 bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist ein anderer Rechtsrahmen als die 50.000 Euro nach SGB IV, kann aber parallel zum Tragen kommen.

Wenn Entgeltunterlagen ohnehin digital vorliegen müssen, ist es naheliegend, sie direkt an die Lohnabrechnung anzubinden. Genau dafür gibt es die DATEV-Schnittstelle von Personizer, die Stammdaten, Abwesenheiten und eAU-Abrufe automatisiert überträgt und Doppeleingaben zwischen HR und Buchhaltung überflüssig macht.

Wie lange musst du Personalakten-Dokumente aufbewahren?

Eine einheitliche Aufbewahrungsfrist für „die Personalakte“ gibt es nicht. Sie hängt am jeweiligen Dokumenttyp und reicht von drei bis zu dreißig Jahren. Wer alles pauschal gleich lange lagert, produziert entweder Datenmüll oder verstößt gegen Löschpflichten.

DokumenttypFristRechtsgrundlage
Allgemeine arbeitsrechtliche Unterlagen (über die Ansprüche verjähren)3 Jahre§ 195 BGB
Entgeltunterlagen (Sozialversicherung)bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres§ 28f Abs. 1 SGB IV
Lohnkonten6 Jahre§ 41 Abs. 1 EStG
Buchungsbelege8 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Bücher, Jahresabschlüsse10 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge (abgeleitet)bis zu 30 Jahre§ 18a BetrAVG

Ein paar Fristen verdienen eine Einordnung, weil sie in der Praxis gern falsch verstanden werden.

Die drei Jahre sind keine feste Aktenfrist, sondern leiten sich aus der regelmäßigen Verjährung ab: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre“ (§ 195 BGB). Solange Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden könnten, willst du die passenden Unterlagen noch haben.

Bei Entgeltunterlagen nennt § 28f Abs. 1 SGB IV keine feste Jahreszahl, sondern koppelt die Aufbewahrung an die Betriebsprüfung: Sie sind „bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren“. Da die Deutsche Rentenversicherung „mindestens alle vier Jahre“ prüft (§ 28p Abs. 1 SGB IV), landest du in der Praxis bei rund fünf Jahren – im Zweifel eher länger lagern als zu früh löschen.

Das Lohnkonto ist dagegen klar geregelt: „Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren“ (§ 41 Abs. 1 EStG).

Die 30 Jahre bei der betrieblichen Altersvorsorge sind eine Empfehlung, keine ausdrückliche gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Sie folgen aus § 18a BetrAVG: „Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren.“ Weil ein Beschäftigter theoretisch Jahrzehnte später einen Anspruch nachweisen können muss, empfiehlt sich die entsprechend lange Aufbewahrung der Belege.

Wer darf auf die digitale Personalakte zugreifen?

Zugriff bekommt nur, wer die Daten für seine Aufgabe wirklich braucht. Fachleute nennen das Need-to-know-Prinzip. Rechtlich gestützt wird das von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) und § 26 BDSG (Verarbeitung von Beschäftigtendaten). § 26 Abs. 1 BDSG erlaubt die Verarbeitung, „wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist“. Alles darüber hinaus ist begründungspflichtig.

In der Praxis bedeutet das granulare, rollenbasierte Zugriffsrechte statt eines gemeinsamen Ordners für alle. Die HR-Leitung sieht mehr als eine Teamleitung, und Gehaltsdaten bleiben auf einen engen Kreis beschränkt. Art. 32 Abs. 1 DSGVO nennt als geeignete Schutzmaßnahme ausdrücklich „die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten“. Ein Papierordner im abschließbaren Schrank leistet das nicht in vergleichbarer Feinheit.

Personalakten sicher, aber zugänglich

Mit der digitalen Personalakte von Personizer legst du selbst fest, wer Zugriffsrechte erhalten darf. Gespeichert wird verschlüsselt auf ISO-zertifizierten Servern in der EU.

Mitarbeitende im Büro am arbeiten

Einsichtsrecht der Mitarbeitenden (§ 83 BetrVG)

Beschäftigte dürfen ihre eigene Akte jederzeit einsehen. § 83 Abs. 1 BetrVG formuliert das eindeutig: „Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen.“ Dabei darf ein Betriebsratsmitglied hinzugezogen werden, das über den Inhalt Stillschweigen zu bewahren hat. Ergänzend gibt Art. 15 DSGVO jeder betroffenen Person das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über sie verarbeitet werden. In einer digitalen Akte ist eine solche Auskunft mit wenigen Klicks erfüllt, statt einen ganzen Ordner kopieren zu müssen.

Zugriff durch den Betriebsrat – kein Freifahrtschein

Ein generelles Zugriffsrecht auf alle Personalakten hat der Betriebsrat nicht. Er kann im Einzelfall hinzugezogen werden, wenn ein Beschäftigter das bei seiner eigenen Akteneinsicht wünscht (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Ein pauschaler Durchgriff auf sämtliche Akten lässt sich daraus nicht ableiten.

Papier- oder digitale Personalakte: Was lohnt sich mehr?

Für die reine Pflichterfüllung ab 2027 führt bei den betroffenen Entgeltunterlagen ohnehin kein Weg an der elektronischen Form vorbei. Aber auch abseits der Pflicht zeigt der direkte Vergleich, wo die Papierakte an ihre Grenzen kommt.

KriteriumPapierakteDigitale Personalakte
Dokument findenSuchen im Ordner, Standort gebundenVolltextsuche, ortsunabhängig
Prüfungssicherheit (§ 8 BVV)ab 2027 für Entgeltunterlagen nicht mehr zulässigerfüllt die elektronische Form
ZugriffskontrolleSchrank auf/zu, kaum abstufbarrollenbasiert, protokollierbar
Aufbewahrung & Löschungmanuell, fehleranfälligFristen systemgestützt nachhalten
Schutz vor VerlustFeuer, Wasser, VerlegenBackup, mehrfach gesichert

Ein Feuer im Aktenraum, ein verlegter Ordner, eine Kaffeetasse zur falschen Zeit – bei Papier ist ein Dokument im Zweifel weg. Eine digitale Akte lässt sich sichern und wiederherstellen. Das ist kein Nice-to-have, sondern für aufbewahrungspflichtige Unterlagen ein echter Risikofaktor.

Mehr als Pflichterfüllung: diese Vorteile kommen dazu

Die 2027-Pflicht ist der Anlass, der Nutzen reicht weiter. Eine an einem Ort gebündelte digitale Akte spart Suchzeit, macht Onboarding und Offboarding nachvollziehbar und lässt sich direkt an die Lohnabrechnung anbinden. Personizer ist eine modulare HR-Software für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum mit Zeiterfassung, Urlaubsplanung, digitaler Personalakte und DATEV-Integration. Die Personalakte ist also kein isoliertes Werkzeug, sondern hängt mit den übrigen HR-Prozessen zusammen. Welche Vorteile eine digitale Personalakte im Betriebsalltag konkret bringt, vertiefen wir im Grundlagenartikel zur digitalen Personalakte.

Digitale Personalakte Pflicht ab 2027: Fristen, Aufbewahrung und Bußgelder im Überblick

Excel-Vorlage für Mitarbeiterakten

Alle Personaldaten
zentral, importfertig
für Personizer

Ist die digitale Personalakte für alle Unternehmen Pflicht?

Nein. Ab dem 1. Januar 2027 müssen nur bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV elektronisch geführt werden – nicht die gesamte Personalakte. Dokumente wie Arbeitsverträge oder Zeugnisse sind davon nicht erfasst.

Was passiert, wenn ich die Frist zum 1. Januar 2027 verpasse?

Wer Entgeltunterlagen nicht ordnungsgemäß führt oder aufbewahrt, riskiert nach § 111 SGB IV ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dazu kommen erschwerte Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und mögliche Beitragsnachforderungen, wenn prüffähige Unterlagen fehlen.

Wie lange muss ich Personalakten-Dokumente aufbewahren?

Das hängt vom Dokumenttyp ab: allgemeine arbeitsrechtliche Unterlagen orientieren sich an der dreijährigen Verjährung (§ 195 BGB), Lohnkonten sind sechs Jahre aufzubewahren (§ 41 Abs. 1 EStG), Buchungsbelege acht und Bücher zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Bei der betrieblichen Altersvorsorge empfiehlt sich wegen der 30-jährigen Verjährung (§ 18a BetrAVG) eine entsprechend lange Aufbewahrung.

Wer darf Einsicht in die digitale Personalakte nehmen?

Die betroffene Person selbst hat nach § 83 Abs. 1 BetrVG jederzeit ein Einsichtsrecht in die eigene Akte und darf dabei ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. HR und Führungskräfte greifen nur im Rahmen ihrer Rolle zu. Ein generelles Zugriffsrecht des Betriebsrats auf alle Akten besteht nicht.

Muss ich meine gesamte Personalakte digitalisieren, oder reichen die Pflichtdokumente?

Rechtlich reichen die in § 8 BVV genannten Pflichtunterlagen. In der Praxis lohnt sich meist die vollständige Digitalisierung, weil parallele Papier- und Digitalablagen doppelten Aufwand und zusätzliche Fehlerquellen bedeuten. Personizer bildet die komplette Personalakte digital ab, nicht nur die Pflichtteile.

Erfüllt die digitale Personalakte von Personizer die 2027-Pflicht?

Personizer speichert Personalakten-Dokumente zentral, verschlüsselt und auf ISO-zertifizierten Servern in der EU, mit rollenbasierten Zugriffsrechten und einer DATEV-Schnittstelle für die Lohnabrechnung. Damit lassen sich die betroffenen Entgeltunterlagen elektronisch führen und an die Abrechnung anbinden. Die Verantwortung, dass wirklich alle nach § 8 BVV geforderten Unterlagen erfasst sind, bleibt beim Arbeitgeber – die Software liefert die technische Grundlage dafür.

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DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht https://www.personizer.com/de/hr/datev-schnittstelle/ Tue, 07 Apr 2026 06:54:26 +0000 https://www.personizer.com/?p=13439 Monatsende. Die Lohnabrechnung steht und und irgendwo zwischen Excel-Tabellen, E-Mail Anfragen und handgefertigten Stundenzetteln sucht dein Team die richtigen Zahlen. Das Gute? Das geht auch anders. Mit Personizer pflegst du Mitarbeiterstrukturen und überträgst Abwesenheiten direkt an DATEV, ohne Umwege und manuelle Doppeleingaben.

Die DATEV-Schnittstelle und warum sie für KMU so wichtig ist

DATEV ist die führende Software für Steuerberater und Buchhalter in Deutschland. Viele kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten mit Steuerbüros zusammen, die DATEV bereits nutzen.
Eine DATEV-Schnittstelle ist eine digitale Verbindung zwischen deiner HR-Software und DATEV.
Diese Schnittstelle überträgt folgende Daten automatisiert, ganz ohne manuelle Eingabe:

  • Mitarbeiterstammdaten
  • Abwesenheiten
  • eAU-Abruf

Ohne eine digitale Zeiterfassung bedeutet das: Stammdaten manuell einpflegen, Abwesenheiten per E-Mail kommunizieren, Korrekturen nachschicken. Zeit, die deutlich wertvoller investiert werden darf.

Das Problem, wenn HR und Lohnabrechnung nicht zusammenpassen

Ohne strukturierte digitale Lösung entstehen typische Probleme:

  • Stammdaten werden manuell doppelt gepflegt, in der HR-Software und in DATEV
  • Abwesenheiten per E-Mail oder Zuruf weitergegeben
  • Fehler schleichen sich ein, weil Daten nicht synchron sind
  • DSGVO-Risiken durch unsichere Datenweitergabe

Die Schnittstelle zu DATEV schafft hier klare Abhilfe: Daten werden einmal in Personizer gepflegt und von dort direkt an DATEV übermittelt. Pünktlich, vollständig und nachvollziehbar.

Von der Zeiterfassung direkt zum DATEV-Export

Personizer bündelt alle relevanten HR-Daten an einem Ort. So wird die monatliche Übergabe ans Steuerbüro zur Routine, ganz ohne Papierkram.

zerknülltes Papier

So funktioniert der DATEV-Export mit Personizer Schritt für Schritt

Personizer übernimmt in diesem Prozess den HR-Teil: Mitarbeiterdaten werden strukturiert abgelegt und Abwesenheiten zentral verwaltet
Die so gesammelten Daten lassen sich am Monatsende in einem Format exportieren ,das dein Steuerbüro direkt in DATEV weiterverarbeiten kann.

Schritt 1: Mitarbeiterstammdaten pflegen
Lege neue Mitarbeiter in Personizer an oder aktualisiere bestehende Profile. Persönliche Daten, Sozialversicherungsinfos und mehr. Alle Daten werden automatisch in DATEV exportiert.

Schritt 2: Abwesenheiten eintragen
Urlaubsanträge, Elternzeiten und weitere Abwesenheiten werden direkt in Personizer erfasst und über die Schnittstelle an DATEV übermittelt. Dein Steuerbüro hat damit stets aktuelle und korrekte Informationen.

Schritt 3: eAU-Abruf
Krankheitsmeldungen lassen sich über die Schnittstelle direkt als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen. Ohne manuelles Nachfragen beim Mitarbeiter.

Die Digitale Personalakte als Datenbasis hinter dem DATEV-Export

Dein Steuerbüro braucht für eine saubere, digitale Lohnabrechnung neben den erbrachten Stunden auch korrekte Stammdaten: Vertragsdetails, Steuerklasse und Einsatzbereiche. Genau dafür gibt es die Digitale Personalakte.
Das Steuerbüro nutzt diese Daten dann auf seiner Seite in DATEV LODAS oder vergleichbaren DATEV-Lohnprogrammen.

Alle relevanten Mitarbeiterdaten an einem Ort, mit klaren Zugriffsrechten. Damit nicht jeder alles sieht, aber alle das Richtige finden. DSGVO-konform, ohne Dokumente in E-Mail-Verläufen oder ungeschützten Ordnern.

Fazit: Weniger Reibung zwischen HR und Buchhaltung

Die Übergabe ans Steuerbüro muss kein monatlicher Aufwand sein. Wenn Stammdaten und Abwesenheiten zentral in Personizer verwaltet und direkt an DATEV übertragen werden, wird der Prozess zur Routine und nicht zur Herausforderung.

Personizer schafft genau diese Grundlage: strukturierte Daten, transparente Prozesse und eine saubere DATEV-Übertragung. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Was übergibt der DATEV-Export von Personizer genau?

Der Export umfasst Arbeitsstunden, Überstunden, Urlaubstage und Fehlzeiten. Alle relevanten Zeitdaten für die Lohnabrechnung. Die Vergütung bliebt direkt beim Steuerberater und wird seperat gepflegt.

Wie funktioniert die DATEV-Integration technisch?

Personizer ist kein natives DATEV-Addon, aber die erfassten Zeitdaten lassen sich strukturiert exportieren und problemlos von deinem Steuerbüro in DATEV weiterverarbeiten. Der Export ist so strukturiert, dass das Steuerbüro die Daten direkt nutzen kann.

Wie sicher sind Mitarbeiterdaten in einer digitalen Personalakte?

Personizer verarbeitet alle Daten DSGVO-konform. Zugriffsrechte lassen sich steuern. So sieht jede Person nur das, was sie sehen darf. Keine Excel-Dateien mit offenen Zugängen.

DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht
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Lass dich von Kai durchs Produkt führen und dir alles zeigen. Dein persönlicher Ansprechpartner!

DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht
DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht

Digitalisiere dein Team

Mit Personizer machst du Skills, Lernziele und Entwicklungsstände im Team sichtbar – zentral dokumentiert und jederzeit aktuell.

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Digitale Personalakte: Vorteile, Einführung und Funktionen für dein KMU https://www.personizer.com/de/hr/digitale-personalakte/ Thu, 28 Aug 2025 05:42:12 +0000 https://www.personizer.com/?p=9606 Ein neuer Arbeitsvertrag liegt beim Steuerberater, die Krankmeldung im Mailpostfach, das letzte Zeugnis irgendwo im Ordner „Personal_alt_final“. Wenn dir das bekannt vorkommt, arbeitest du wahrscheinlich noch mit verstreuten Unterlagen. Eine digitale Personalakte bündelt genau das an einem Ort. Wir zeigen dir, was dahintersteckt, wann sich der Umstieg für ein kleines oder mittleres Unternehmen wirklich lohnt und wie du die Einführung in fünf Schritten hinbekommst – ohne wochenlanges Projekt.

Was ist eine digitale Personalakte?

Eine digitale Personalakte ist ein elektronisches Ablagesystem, das alle Dokumente und Daten eines Arbeitsverhältnisses zentral speichert, vom Arbeitsvertrag über Stammdaten bis zur letzten Gehaltsanpassung. Statt eines Papierordners im abschließbaren Schrank liegt jede Unterlage geordnet, durchsuchbar und von überall abrufbar an einem digitalen Ort.

Der Unterschied zum Papierordner ist mehr als das Format. In der Papierakte suchst du. In der digitalen Akte findest du. Über die Suche, über eine Kategorie oder direkt im Profil der jeweiligen Person. Und du siehst auf einen Blick, was fehlt: kein Vertrag, kein Ende der Probezeit hinterlegt, keine aktuelle Bankverbindung.

Gut zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorgibt, wie eine Personalakte auszusehen hat oder was genau hineingehört. Der Betrieb entscheidet über die Struktur selbst. Anders sieht es bei der Frage aus, ob und ab wann bestimmte Unterlagen digital vorliegen müssen. Dazu weiter unten mehr.

Welche Dokumente gehören hinein?

In die Personalakte kommt, was für das Arbeitsverhältnis relevant ist – von der Einstellung bis zum Austritt. In der Praxis sind das vor allem:

  • Stammdaten: Name, Anschrift, Bankverbindung, Notfallkontakt
  • Vertragsunterlagen: Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen, Änderungen
  • Entgeltbezogenes: Gehaltsvereinbarungen und der Verlauf über die Jahre
  • Nachweise und Bescheinigungen: Zeugnisse, Zertifikate, Weiterbildungsnachweise, AU-Bescheinigungen
  • Arbeitszeit und Abwesenheit: Zeitmodell, Urlaubsanspruch, Elternzeit
  • Sensibles: Abmahnungen, Kündigungen

Nicht jedes dieser Dokumente unterliegt denselben Regeln. Manche darfst du früh löschen, andere musst du jahrelang aufbewahren, wieder andere gehören besonders geschützt. Wie lange welche Unterlage bleiben muss und welche Zugriffsrechte gelten, hängt am jeweiligen Dokumenttyp. Das sprengt diesen Grundlagenartikel und steht ausführlich im Artikel zur Personalakte-Pflicht ab 2027.

Lohnt sich die Umstellung für dein KMU?

Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe: ja, aber nicht wegen eines einzelnen Effekts, sondern weil sich mehrere kleine addieren. Der spürbarste ist die Zeit, die du nicht mehr mit Suchen verbringst.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 18 Beschäftigten hat seine Personalverwaltung digitalisiert. Krankmeldungen laufen jetzt zentral ein und landen automatisch im Abwesenheitskalender, statt auf Zetteln am Bürotisch. Die Büroleitung schätzt, dadurch pro Monat mehrere Stunden zu sparen – Zeit, die vorher ins Nachtelefonieren und Ablegen ging. (Ein Praxisbeispiel, keine repräsentative Zahl.)

Neben der Zeitersparnis wiegen drei Dinge schwer:

  • Ordnung, die bleibt. Jedes Dokument hat einen festen Platz. Nichts liegt doppelt, nichts verschwindet im falschen Ordner.
  • Zugriff von überall. Homeoffice, zweiter Standort, unterwegs beim Termin. Die Akte ist erreichbar, ohne dass jemand den Schlüssel zum Aktenschrank hat.
  • Zusammenarbeit ohne Reibung. Geschäftsführung, HR und Buchhaltung greifen auf denselben Stand zu, jeder im Rahmen seiner Rechte.

Denn genau daran scheitert Papier: Sobald zwei Personen dieselbe Akte brauchen, wird es umständlich. Eine digitale Akte kennt dieses Problem nicht.

Ein ehrliches Wort zur Grenze: Die Umstellung selbst kostet einmalig Aufwand. Bestehende Ordner müssen erfasst und einsortiert werden, und die erste Woche fühlt sich ungewohnt an. Wer nur fünf Beschäftigte hat und ohnehin selten in die Akten schaut, spürt den Gewinn später als ein Betrieb mit 40 Leuten und viel Fluktuation. Der Nutzen wächst mit der Zahl der Vorgänge.

Digitale Personalakte einführen: in 5 Schritten

Eine digitale Personalakte einzuführen ist kein IT-Großprojekt. Mit einem klaren Ablauf schaffst du es in überschaubarer Zeit. Diese fünf Schritte haben sich bewährt:

1. Ist-Analyse. Verschaff dir einen Überblick: Welche Unterlagen führst du heute, wo liegen sie, wer pflegt sie? Oft tauchen dabei doppelte oder längst überholte Dokumente auf. Aussortieren, bevor du digitalisierst – nicht danach.

2. Struktur festlegen. Definiere Kategorien, bevor du das erste Dokument hochlädst. Verträge, Nachweise, Entgelt, Abwesenheit: eine einfache, für alle nachvollziehbare Gliederung ist mehr wert als eine perfekte, die keiner versteht.

3. Migration. Jetzt kommen die Dokumente ins System. Fang mit den aktiven Beschäftigten an, alte Akten kannst du nach und nach nachziehen. Ein Tipp aus der Praxis: nicht alles auf einmal einscannen, sondern in Blöcken, sonst zieht sich der Berg endlos.

4. Zugriffsrechte klären. Leg fest, wer was sehen darf. Die Geschäftsführung braucht einen anderen Blick als eine Teamleitung, und Gehaltsdaten gehören in einen engen Kreis. Das ist zunächst eine organisatorische Frage, keine technische.

5. Team mitnehmen. Eine kurze Einweisung reicht meist. Wichtig ist, dass alle wissen, wo künftig was liegt. Sonst entstehen parallel zur digitalen Akte wieder kleine Schattenablagen im Mailpostfach.

Wichtig: Wenn ein Betriebsrat existiert, bind ihn früh ein. Die Einführung technischer Systeme, die objektiv geeignet sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – eine digitale Personalakte fällt in der Praxis häufig darunter. Ein frühes Gespräch erspart dir spätere Nachbesserungen.

Vom Aktenordner zum digitalen Workflow

Mit dem Personalakte-Modul von Personizer startest du ohne Einrichtungsprojekt: Beschäftigte anlegen, Dokumente per Drag & Drop hineinziehen, Kategorien und Rechte vergeben – fertig.

Mitarbeiter am PC

Sicherheit und Datenschutz: die Grundsätze

Personalakten enthalten sensible Daten, vom Gehalt bis zur Krankmeldung. Deshalb steht und fällt eine digitale Lösung mit drei Grundsätzen: verschlüsselte Speicherung, ein Serverstandort in der EU und ein rollenbasiertes Rechtekonzept, das jedem nur das zeigt, was er für seine Aufgabe braucht.

Rechtlich ist das kein Selbstzweck, sondern folgt aus der DSGVO-Pflicht zum angemessenen Schutz personenbezogener Daten. In der Praxis heißt das: Ein gemeinsamer Ordner, in den alle hineinschauen können, ist keine gute Idee. Abgestufte Rechte sind es.

Gut zu wissen: Für bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen gilt ab dem 1. Januar 2027 eine elektronische Pflicht (§ 8 Abs. 2 BVV); bis zum 31. Dezember 2026 ist auf Antrag noch eine Befreiung möglich. Welche Dokumente konkret betroffen sind, welche Aufbewahrungsfristen gelten und was bei Verstößen droht, liest du im Artikel zur digitalen Personalakte und der Pflicht ab 2027. Hier bleiben wir beim Grundsätzlichen.

Die digitale Personalakte von Personizer

Personizer ist eine modulare HR-Software für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum mit Zeiterfassung, Urlaubsplanung, digitaler Personalakte und DATEV-Integration. Die Personalakte ist eines dieser Module und mit den anderen verzahnt. Was das konkret kann:

Alles zur Person an einem Ort. Das Personalakte-Modul bündelt Stammdaten, Notfallkontakte, Vertragsdetails wie Ein- und Austrittsdatum oder Probezeit-Ende, den Gehaltsverlauf sowie interne Notizen. Dokumente lädst du im integrierten Dokumentenmanagement per Drag & Drop hoch – Verträge, Abmahnungen, Zertifikate, AU-Bescheinigungen. Eine Versionierung überschreibt alte Stände, ein Änderungsprotokoll hält fest, wer wann was angepasst hat. Standardmäßig steht 1 GB Speicherplatz bereit, bei Bedarf bis zu 1 TB.

Das Organigramm entsteht von selbst. Sobald Beschäftigte in der Personalakte angelegt sind – manuell oder per CSV- beziehungsweise XLS-Import – erzeugt Personizer daraus automatisch ein Organigramm. Es sortiert nach dem Feld „Berichtet an“, zeigt Hierarchien und Abteilungen und lässt sich anklicken, um die Eckdaten einer Person zu sehen. Ändert sich die Personalakte, ändert sich das Organigramm mit. Kein manuelles Pflegen in PowerPoint mehr, das schon beim nächsten Neuzugang veraltet.

Verknüpft mit Zeiterfassung und Urlaubsplanung. Weil Arbeitszeitmodell und Urlaubsanspruch ohnehin zur Person gehören, greift die Personalakte auf dieselben Daten zu wie die Zeiterfassung und der Urlaubsplaner. Legst du jemanden neu an, ist die Person überall bekannt – du pflegst sie nicht dreimal.

Zur Sicherheit: Die Daten liegen verschlüsselt auf ISO-zertifizierten Servern in der EU, der Zugriff läuft über benutzerdefinierte Rollen. Du legst also fest, dass etwa Gehaltsdaten nur einem kleinen Kreis sichtbar sind.

Beispiel: Eine kostenlose Basisvariante mit Datenimport und geschäftlichen Personaldaten gibt es bereits. Dokumentenspeicher, Gehaltsverlauf, Notfallkontakte und das Organigramm gehören zur kostenpflichtigen Vollversion – 1,00 € pro Person und Monat bei monatlicher Zahlweise, 0,70 € bei 24 Monaten Laufzeit. Bei 20 Beschäftigten liegst du damit zwischen 14 und 20 €. Überschaubar im Verhältnis zu der Zeit, die eine gesuchte Akte sonst kostet.

Personalakte, Organigramm und Zeiterfassung aus einer Hand

Wenn du Personalverwaltung, Zeiterfassung und Urlaubsplanung nicht in drei getrennten Tools führen willst, bildet Personizer sie in einem System ab.

Digitale Personalakte: Vorteile, Einführung und Funktionen für dein KMU

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Was ist eine digitale Personalakte?

Eine digitale Personalakte ist ein elektronisches Ablagesystem, in dem alle Dokumente und Daten eines Arbeitsverhältnisses zentral gespeichert werden, etwa Arbeitsvertrag, Stammdaten, Nachweise und Gehaltsverlauf. Sie ersetzt den klassischen Papierordner und macht Unterlagen durchsuchbar sowie von überall abrufbar.

Welche Dokumente gehören in eine digitale Personalakte?

In der Praxis alles, was für das Arbeitsverhältnis relevant ist: Stammdaten, Arbeitsvertrag und Änderungen, Gehaltsvereinbarungen, Zeugnisse und Zertifikate, Urlaubs- und Abwesenheitsdaten sowie sensible Unterlagen wie Abmahnungen. Eine feste gesetzliche Vorgabe, was enthalten sein muss, gibt es nicht. Der Betrieb legt die Struktur selbst fest.

Wie führe ich eine digitale Personalakte ein?

In fünf Schritten: Ist-Analyse der vorhandenen Unterlagen, Festlegen einer Kategoriestruktur, Migration der Dokumente ins System, Definition der Zugriffsrechte und eine kurze Einweisung des Teams. Wer schrittweise vorgeht und mit den aktiven Beschäftigten beginnt, hält den Aufwand gering.

Ist eine digitale Personalakte Pflicht?

Die komplette Personalakte muss nicht digital geführt werden. Für bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen gilt jedoch ab dem 1. Januar 2027 eine elektronische Pflicht nach § 8 Abs. 2 BVV. Welche Dokumente betroffen sind und welche Fristen und Bußgelder dazugehören, steht im Artikel zur Personalakte-Pflicht ab 2027.

Wie sicher ist eine digitale Personalakte?

Das hängt von der Lösung ab. Wesentlich sind verschlüsselte Speicherung, ein Serverstandort innerhalb der EU und abgestufte, rollenbasierte Zugriffsrechte. Bei Personizer liegen die Daten verschlüsselt auf ISO-zertifizierten Servern in der EU, und der Zugriff lässt sich pro Rolle bis auf einzelne Dokumentarten festlegen.

Was kostet die digitale Personalakte bei Personizer?

Datenimport und geschäftliche Personaldaten sind kostenlos. Dokumentenspeicher, Gehaltsverlauf und das Organigramm gehören zur kostenpflichtigen Vollversion: 0,90 € pro Person und Monat bei monatlicher Zahlweise, 0,70 € bei 24 Monaten Laufzeit. Bei 20 Beschäftigten liegt das zwischen 14 und 18 € im Monat.

Digitale Personalakte: Vorteile, Einführung und Funktionen für dein KMU
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Digitale Zeit­erfassung einführ­en leicht ge­macht: In 5 Schritten zur passenden Software https://www.personizer.com/de/hr/digitale-zeiterfassung-einfuehren/ Tue, 05 Mar 2024 12:06:08 +0000 https://www.personizer.com/?p=5205

Inhalt

Zeiterfassung ist Pflicht: Seit 2022 sind Arbeitgebende dazu angehalten, ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung zu geben. Viele Betriebe schlagen sich seitdem aber immer noch mit Urlaubszetteln und Arbeitszeit-Listen in Papierform herum. 

Mit der digitalen Zeiterfassung können rechtliche Anforderungen erfüllt und manuelle Aufwände reduziert werden. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Einführung der digitalen Zeiterfassung in deinem Unternehmen, von der Planungsphase bis hin zur Auswertung deines gewählten Systems. 

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Schritt 1: Anforderungen an die elektronische Zeiterfassung 

Je nachdem, wie deine Organisation aufgebaut ist, können die Ansprüche an die digitale Zeiterfassung variieren. Bevor du dich also für ein Zeiterfassungs-Tool entscheidest, definiere im ersten Schritt deine Anforderungen an das System: 

Der passende Funktionsumfang 

Definiere, welches Problem das digitale Zeiterfassungssystem für dich lösen soll: Ist der derzeitige Aufwand der manuellen Arbeitszeitdokumentation zu hoch oder fehleranfällig? Fällt es mit dem derzeitigen System schwer, spezifische gesetzliche Vorgaben einzuhalten?  

Aus diesem Bedarf kannst du deine Anforderungen an die Funktionen für die digitale Zeiterfassung ableiten: 

  • Müssen Mitarbeitende in der Lage sein, unterwegs ihre Zeiten zu pflegen, zum Beispiel durch eine mobile Zeiterfassung per App?  
  • Verfügen alle Mitarbeitenden über die passende Hardware (Rechner, Smartphone), um ihre Arbeitszeiten digital zu erfassen? 
  • Ist es wichtig, eine Integration in bestehende Systeme zu haben? 
  • Sollen Mitarbeitende Dokumente digital über das Tool einreichen können?  
  • Soll eine elektronische Urlaubsplanung und die Planung anderer Abwesenheiten möglich sein? 
  • Brauchst du die Möglichkeit, Mitarbeitende zu Teams zu gruppieren? 
  • Soll es möglich sein, Arbeitszeiten nach Kunden oder Projekten zu kategorisieren? 

Überprüfe auch, ob in die nächsten Schritte bestimmte Personen einbezogen werden müssen, zum Beispiel der Betriebsrat oder weitere Stakeholder. Stimme dich mit diesen ab, um wirklich alle Wünsche an die elektronische Zeiterfassung zu sammeln. 

Nutzerfreundlichkeit beachten 

Die digitale Zeiterfassung bietet den Vorteil, dass alle Mitarbeitenden ihre eigene Arbeitszeit selbst erfassen können. Deshalb muss das gewählte System für alle Personen im Team intuitiv bedienbar sein, auch wenn keine technischen Kenntnisse vorliegen. So kannst du die Akzeptanz einer neuen Software erhöhen. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Stelle sicher, dass das geplante System den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem Datenschutz, gerecht wird. Der Betriebsrat und auch die Rechtsabteilung deiner Organisation können bei der Bewertung dieser Aspekte eine wichtige Rolle spielen und sollten entsprechend zu Rate gezogen werden. 

Schritt 2: Auswahl der passenden Software 

Nachdem du deine Anforderungen an eine Zeiterfassungs-Software erhoben hast, geht es nun in die Recherche nach dem passenden Tool. Anbieter wie clockin, Personio oder Personizer kannst du in deiner Liste möglicher Lösungen aufnehmen und anhand deiner Anforderungen miteinander vergleichen. Plattformen wie OMR Reviews, Capterra oder HR Software Auswahl helfen dir dabei, einen ersten Überblick über den Markt zu gewinnen und verschiedene HR-Tools miteinander zu vergleichen.

Am besten erstellst du dir jetzt Testzugänge bei allen Tools, die für dich in Frage kommen. Denn bei der Anwendung stellt sich am schnellsten heraus, ob eine Zeiterfassungs-Software die gewünschte Bedienung und Funktionalität für deinen Anwendungsfall mitbringt. 

Betrachte in diesem Schritt auch das Preis-Leistungs-Verhältnis:  

  • Wie sieht das Preismodell einer geeigneten Zeiterfassungs-Software für euer Team aus?  
  • Sind die Lizenzkosten auch bei einem wachsenden Unternehmen vertretbar?  
  • Werden zukünftig weitere Anforderungen an das System erforderlich, die im Preismodell der Software beachtet werden?  
  • Muss zusätzlich Support gebucht werden?  
  • Wie hoch schätzt du den Schulungsaufwand im Team ein, bis alle Mitarbeitenden mit dem Tool arbeiten können?  

Auch hier beziehst du den Betriebsrat, die Geschäftsführung oder andere Stakeholder in den Auswahlprozess mit ein. Vergleiche die Kosten und Funktionen und entscheide dich für die Zeiterfassungs-Software, die zu euren Erwartungen und eurem Budget passt. 

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Digitale Zeit­erfassung einführ­en leicht ge­macht: In 5 Schritten zur passenden Software

Schritt 3: Implementierung im Kernteam 

Hast du dich für eine Software zur Arbeitszeiterfassung entschieden? Dann kannst du im kleinen Kreis das System implementieren. Bilde dazu ein Projektteam, das sich aus Stakeholdern, IT-Spezialisten und HR-Verantwortlichen zusammensetzt. 

Innerhalb dieses Projektteams wird nicht nur die technische Umsetzung betrachtet. Je nachdem, welche Arbeitszeitmodelle in deinem Unternehmen gängig sind, müssen bei der digitalen Zeiterfassung nun auch verschiedene Regeln festgelegt werden: 

Arbeitszeiten-Regelung: Gibt es fest definierte Zeiten für den Arbeitsantritt, oder doch Gleitzeit? Und wie werden Überstunden oder Pausenzeiten verrechnet? Lege innerhalb des Projektteams ein gemeinsames Regelwerk fest, und wie dieses beim Umgang mit der Software eingesetzt wird. 

Teilzeitkräfte und Minijobber: Stelle sicher, dass im System verschiedene Arbeitszeitmodelle abgebildet werden, damit alle Mitarbeitenden ihre Zeiten regelkonform erfassen können. 

Datenschutz beachten: Wer darf was von wem erfahren? Mit Admin-Zugangsrechten und Einstellungen für die Sichtbarkeit von Abwesenheiten wie Krankheiten, Kuren und Co kannst du personenbezogene Daten vor unbefugten Augen sichern. 

Schritt 4: Digitale Zeiterfassung in der Organisation einführen 

Habt ihr euch im Kernteam auf ein gemeinsames Regelwerk geeinigt und alle Funktionen in der Software entsprechend vorbereitet, kommt nun der wichtigste Schritt: Die Einführung der elektronischen Zeiterfassung im gesamten Unternehmen. 

Hier ist Transparenz wichtig, um allen Mitarbeitenden den Umgang mit der neuen Software nahe zu bringen. Um den Übergang zur digitalen Arbeitszeiterfassung zu erleichtern, biete der Kollegschaft Anlässe, um sich zu informieren und Fragen zu stellen: 

  • Demonstration: Führe in einer Präsentation das gesamte Team durch die Software. Gehe dabei auf die Vorteile ein, die sich durch die Nutzung des Tools für die Mitarbeitenden ergeben. 
  • Schriftliche Dokumentation: Alle festgelegten Regeln bezüglich der Arbeits- und Urlaubszeiten werden in schriftlicher Form für alle Mitarbeitenden zugänglich abgelegt. 
  • Feste Ansprechpartner: Lege fest, welche Personen aus dem Projektteam als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, um künftige Fragen zum Zeiterfassungstool aufzunehmen und zu beantworten. 
  • Pilotphase: Lege einen Zeitraum fest, in dem das gesamte Unternehmen Zeit hat, sich mit dem neuen System vertraut zu machen und eventuelle technische Fehler zu beheben. 

Schritt 5: Nutzung und Auswertung

Nachdem die Pilotphase beendet wurde und alle Teammitglieder die Zeiterfassungs-Software testen konnten, ist es im letzten Schritt Zeit für eine Auswertung. Diese ist wichtig, um den Erfolg der Einführung der digitalen Zeiterfassung im Unternehmen messbar zu machen. Stelle für die Auswertung die wichtigsten Kriterien zusammen, anhand derer du bewerten kannst, ob der digitalisierte Prozess im Unternehmen einen Mehrwert gebracht hat:  

Messwerte zur Auswertung der elektronischen Arbeitszeiterfassung 

Effizienzsteigerung: Vergleiche die Effizienz der Arbeitszeiterfassung vor und nach der Einführung. Hat das System zu einer Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Fehlern geführt? Das Freiräumen zeitlicher Ressourcen ist oft ein klarer Indikator für den Erfolg der Implementierung einer digitalen Zeiterfassung. 

Richtigkeit der Daten: Die Arbeitszeiten sollten mit dem neuen Prozess von allen Mitarbeitenden digital erfasst werden. Deswegen muss regelmäßig geprüft werden, ob die Akzeptanz für den neuen Prozess im Team die komplette Ablösung einer manuellen Zeiterfassung ermöglicht. Sollten die digital erfassten Zeiten mit den tatsächlichen Arbeitszeiten nicht übereinstimmen, könnte das auf Schulungsbedarf oder technische Probleme hinweisen. 

Kosteneffektivität: Analysiere die Kosteneffektivität des neuen Systems im Vergleich zum alten. Berücksichtige dabei sowohl die anfänglichen Implementierungskosten als auch die laufenden Betriebskosten.   

Integration mit anderen Systemen: Beurteile, wie gut die Software mit anderen Systemen im Unternehmen integriert ist. Eine Anbindung an Gehaltsabrechnungssysteme, HR-Management-Tools und andere relevante Systeme ist ein positiver Faktor der Effizienzsteigerung. 

Feedback der Mitarbeitenden: In einer Zufriedenheitsumfrage kannst du ein Stimmungsbild zum neuen Prozess aus dem Team abholen. Gleichzeitig bietet eine Umfrage die Möglichkeit, Feedback von Mitarbeitenden zu erhalten, um etwaige Probleme zu erkennen und zu beheben. 

Compliance und rechtliche Aspekte: Zeige auf, dass die Zeiterfassungs-Software es ermöglicht, alle relevanten Arbeitszeitgesetze, Datenschutzbestimmungen und internen Anforderungen zu erfüllen. 

Checkliste zur Einführung der digitalen Zeiterfassung: An alles gedacht? 

1. Anforderungen erfassen

  • Welches Problem soll gelöst werden? 
  • Welche Anforderungen gibt es an den Funktionsumfang? 
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? 
  • Welches Budget steht zur Verfügung? 
  • Wer muss im Entscheidungsprozess involviert werden? 

2. Auswahl der Zeiterfassungs-Software 

  • Verschiedene Lösungsanbieter recherchieren 
  • Zugänge bei Anbietern erstellen & Software testen 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen 

3. Implementierung im Kernteam

  • Projektteam aus wichtigsten beteiligten Personen bilden 
  • Arbeitszeiten-Regelungen definieren 
  • Verschiedene Arbeitszeitmodelle in Software beachten 
  • Software im Alltag nutzen und testen 
  • Zugangsrechte verwalten 

4. Einführung in der Organisation 

  • Präsentation der Software im gesamten Unternehmen 
  • Schriftliche Dokumentation aller Arbeits- und Urlaubszeitenregeln 
  • Ansprechpartner:in für Software definieren 
  • Pilotphase für Fehler und Fragen einplanen 

5. Nutzung & Auswertung 

  • Erfolg messen: Was hat die Einführung der Software gebracht?  
  • Effektivität des Systems bewerten (Kosten, Aufwand)  
  • Richtige Nutzung der Software sicherstellen 
  • Feedback von Mitarbeitenden einholen 
  • Compliance und rechtliche Aspekte prüfen

Die Checkliste gibt es hier auch als PDF zum Download: 

So gelingt die Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung

Die Umstellung auf digitale Arbeitszeiterfassung stellt dein Unternehmen zukunftssicherer auf. Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand sind zwei der größten Vorteile, die du in deiner Organisation durch einen digitalisierten Prozess einbringen kannst. 

Wichtig ist bei der Einführung neuer Prozesse aber vor allem Transparenz über Entscheidungen und Arbeitszeitregelungen. Sei mit Informationen über die digitale Zeiterfassung freigiebig; Dann werden alle Mitarbeitenden die Einführung der elektronischen Zeiterfassung begrüßen. 

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Warum sollte mein Unternehmen jetzt auf digitale Zeiterfassung umsteigen?

Die digitale Zeiterfassung hilft nicht nur, das gesetzliche Erfordernis zur Arbeitszeiterfassung zu erfüllen, sondern reduziert gleichzeitig Fehler, spart Zeit und sorgt für mehr Transparenz. Unternehmen profitieren von automatisierten Prozessen, während Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten bequem per App oder am Rechner erfassen können. Das steigert die Akzeptanz und entlastet HR sowie Führungskräfte nachhaltig.

Wie kann ich sicherstellen, dass die digitale Zeiterfassung von meinen Mitarbeitenden akzeptiert wird?

Akzeptanz entsteht durch Transparenz und einfache Bedienbarkeit. Wichtig ist eine klare Kommunikation: Warum wird das System eingeführt? Welche Vorteile haben Mitarbeitende konkret (z. B. weniger Papierkram, einfache Urlaubsplanung)? Durch Schulungen, eine offene Fragerunde und eine Pilotphase fühlen sich Mitarbeitende abgeholt und entwickeln Vertrauen in die neue Software.

Welche rechtlichen Anforderungen muss eine Zeiterfassungs-Software erfüllen?

Eine digitale Zeiterfassung muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes erfüllen und datenschutzkonform arbeiten. Das bedeutet u. a. sichere Speicherung personenbezogener Daten, transparente Zugriffsrechte und revisionssichere Dokumentation. Unternehmen sollten den Betriebsrat sowie die Rechtsabteilung frühzeitig einbinden, um eine gesetzeskonforme Implementierung sicherzustellen.

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