

Krankmeldung ohne Umweg
Einfacher Abruf von Status und Nachweis der eAU bei der Krankenkasse via Schnittstelle! Rechtssicher, revisionsfest und ohne Medienbruch. So bleibt der Lohnlauf planbar – auch bei kurzfristigen Ausfällen.
eAU im Alltag: schnell, rechtssicher, nachvollziehbar
Was du damit löst
Krankmeldungen laufen ohne Zettel durch. Du startest den Abruf im Tool, bekommst die Rückmeldung der Kasse und siehst jederzeit, was vorliegt. Damit bleibt der Lohnlauf planbar, auch wenn Ausfälle kurzfristig passieren.
So funktioniert es in der Praxis
Arzt meldet die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die eAU elektronisch ab. Personizer dokumentiert die Rückmeldung nachvollziehbar für HR und Buchhaltung.
Warum Personizer hier sicher ist
Der Abruf folgt dem offiziellen Prozess über die DATEV Welt. Der Datenservice übernimmt Validierung und liefert klare Rückmeldegründe, die du im System siehst.
Deine Vorteile mit den DATEV-Datenservices
Für HR und Buchhaltung
Dein Vorteil im Alltag
Die eAU Rückmeldungen liegen zentral in Personizer statt in Mails und Ordnern. So entfällt Doppelpflege, weil alle Informationen einheitlich vorliegen. Beim Lohnlauf sparst du Zeit, denn Rückfragen werden seltener.
Planungssicherheit
Weil der Abruf ein Pflichtprozess ist und die Kasse die Daten bereitstellt, musst du nicht mehr hinter Attesten her sein. Du dokumentierst sauber und bist bei Prüfungen auskunftsfähig.
Für Steuerkanzleien
Weniger Rückfragen, mehr Verlässlichkeit
Mandanten liefern eAU Informationen strukturiert. Ihr seht die Historie und könnt Lohnläufe ohne Nachfassen starten. Der Transfer erfolgt über die DATEV-Datenservices und landet im gewohnten Ökosystem.
Einrichtung kurz erklärt
Bestellung und Berechtigungen der Datenservices erfolgen zentral in MyDATEV. So stellt ihr den standardisierten Weg in die Lohnprogramme sicher.
Mit den DATEV-Datenservices erweitern wir Personizer um den sicheren Draht ins DATEV-Ökosystem. Der eAU-Abruf zeigt schon heute, wie Prozesse schneller und prüfsicher laufen. Als Nächstes kommen der Lohnimport im Kanzleistandard und der Datenaustausch in beide Richtungen — für noch mehr Tempo und Klarheit in HR und Lohn!
Sebastian von PERSONIZER
Als Nächstes im DATEV-Datenservice
HR:FILES


Lohnexport im Kanzleistandard bald verfügbar
Du exportierst in Personizer Stamm- und Bewegungsdaten als ASCII oder CSV. Die Übergabe erfolgt über den DATEV-Datenservice Lohnimport ins Rechenzentrum und wird in LODAS sowie Lohn und Gehalt übernommen. So entfallen Umformatierungen und die Übergabe an die Kanzlei bleibt nachvollziehbar. Damit ist der Importpfad in den DATEV-Lohnprogrammen standardisiert und revisionsfähig.
HR:EXCHANGE


Austausch in beide Richtungen in Entwicklung
Stamm- und Bewegungsdaten laufen künftig zwischen Personizer und den DATEV-Lohnprogrammen in beide Richtungen. Änderungen an Personaldaten und variable Werte bleiben so synchron, Doppelpflege sinkt und Abstimmungen gehen schneller. Das hebt die Datenqualität im Lohnlauf spürbar. Auch hier gelten die Freigaben über MyDATEV als Basis. Wir informieren, sobald der Starttermin feststeht.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die DATEV-Datenservices – und wie nutzt Personizer sie?
Die DATEV-Datenservices verbinden Personizer direkt mit dem DATEV-Rechenzentrum. Darüber werden HR-Daten sicher und standardisiert übertragen – heute zum Beispiel beim Abruf der eAU.
Bald folgt der Lohnimport im Kanzleistandard, später der Datenaustausch in beide Richtungen. So laufen Informationen aus Personizer automatisch in die DATEV-Lohnprogramme, ohne doppelte Pflege oder manuelle Exporte.
Was kann ich heute schon nutzen?
Den eAU-Abruf direkt aus Personizer: Der Arbeitgeber ruft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ab und die Rückmeldung wird im System dokumentiert. Das Verfahren ist seit 01.01.2023 für Arbeitgeber Pflicht.
Ist die eAU für alle Fälle gültig?
Für gesetzlich Versicherte ja. Für privat Versicherte gilt weiterhin das Papierverfahren.
Auch Krankmeldungen wegen erkrankter Kinder sind nicht Teil der eAU.
Wie verbinde ich Personizer mit DATEV?
Die technische Anbindung erfolgt in Personizer unter „DATEV-Datenservices“. Auf Kanzlei- /Mandantenseite werden die benötigten Dienste in MyDATEV bestellt und die Berechtigungen vergeben — dann können Abruf bzw. Übergabe genutzt werden.
Muss meine Kanzlei Prozesse umstellen oder eine API bedienen?
Nein. Der aktuelle eAU-Abruf läuft ohne zusätzliche Entwicklung.
Im nächsten Schritt folgt der standardisierte Lohnimport per Datenservice.
Der bidirektionale Austausch („hrexchange“) ist anschließend die logische Weiterentwicklung.
Was bedeutet „Datenaustausch in beide Richtungen“?
Mit dem Lohnaustauschdatenservice (hr:exchange) können künftig Personal-, Mandanten- und Bewegungsdaten automatisch zwischen Personizer und dem DATEV-Rechenzentrum ausgetauscht werden.
So entfallen doppelte Eingaben und Abstimmungen, Prozesse werden deutlich schlanker.
Wo werden die Daten übernommen und wer wird informiert?
Die Daten werden direkt im DATEV-Rechenzentrum übernommen.
Personizer überträgt die relevanten HR-Daten automatisch und informiert nach erfolgreicher Verarbeitung im System.
