# Arbeitszeiterfassung – Personizer https://www.personizer.com Fri, 24 Jul 2026 08:43:31 +0000 de hourly 1 https://www.personizer.com/wp-content/uploads/personizer-icon-100.png # Arbeitszeiterfassung – Personizer https://www.personizer.com 32 32 Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis (2026): Was für MFA, Azubis und Teilzeitkräfte gilt und was die Reform ändert https://www.personizer.com/de/hr/arbeitszeiterfassung-arztpraxis/ Tue, 21 Jul 2026 09:42:34 +0000 https://www.personizer.com/?p=15153

Im Folgenden werden viele Begriffe aus Gesetzestexten verwendet. Um den Gesetzeswortlaut nicht zu verändern, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Eine Vollzeit-MFA am Empfang, zwei in Teilzeit, eine Minijobberin für den Freitagnachmittag und ein Azubi im zweiten Lehrjahr — eine ganz normale Praxis. Für jede dieser Personen gilt bei der Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis eine leicht andere Rechtslage. Eine einzige Excel-Tabelle für alle? Damit übersieht man schnell etwas. Wir gehen die vier Gruppen einzeln durch, klären, was heute verbindlich ist, und ordnen ein, was die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes daran ändern würde.

Was bedeutet Arbeitszeiterfassung für Arztpraxen und warum ist sie Pflicht?

Arbeitszeiterfassung bezeichnet die systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Beschäftigten. Für Arztpraxen ist sie seit 2022 keine Kür mehr, sondern Pflicht und zwar für das gesamte Team, nicht nur für angestellte Ärzte.

Grundlage ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21). Das BAG entschied, dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. Die Richter stützten das auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz, ausgelegt im Licht des europäischen Rechts (Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 22/21). Nach dem Leitsatz gilt die Pflicht, „soweit der Gesetzgeber keine Ausnahmen vorgesehen hat“ und eine Ausnahme für Arztpraxen oder medizinische Einrichtungen gibt es nicht.

Gut zu wissen: Dasselbe Urteil hat auch klargestellt, dass der Betriebsrat kein Initiativrecht hat, um eine elektronische Zeiterfassung durchzudrücken. Der Grund ist fast schon paradox: Die Pflicht besteht ohnehin bereits, also braucht es kein zusätzliches Erzwingungsrecht.

Das BAG-Urteil 1 ABR 22/21: Was genau entschieden wurde

Die Erfassungspflicht war da, bevor irgendjemand ein neues Gesetz dazu verabschiedet hat. Das BAG hat sie nicht erfunden, sondern aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abgeleitet. Für die Praxis heißt das: Du kannst nicht darauf warten, bis „das Gesetz kommt“. Erfasst werden muss schon jetzt.

Welche Aufzeichnungspflichten schon heute im Arbeitszeitgesetz stehen

Neben der allgemeinen BAG-Pflicht gibt es eine ältere, sehr konkrete Regel im Arbeitszeitgesetz. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt wörtlich, dass „der Arbeitgeber … verpflichtet [ist], die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen“ und weiter: „Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren“ (§ 16 ArbZG).

Übersetzt: Alles, was über acht Stunden werktäglich hinausgeht, muss dokumentiert und zwei Jahre aufbewahrt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro (§ 22 ArbZG).

Für die vier typischen Beschäftigtengruppen in einer Praxis sieht das so aus:

BeschäftigtengruppeRechtsgrundlage der ErfassungspflichtBesonderheit
MFA in VollzeitBAG-Beschluss + § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 16 Abs. 2 ArbZGStandardfall
MFA in Teilzeitwie VollzeitZuschlagspflichtige Mehrarbeit ab individueller Arbeitszeit (MTV)
Minijob-MFAzusätzlich § 17 MiLoG (über § 8 Abs. 1 SGB IV)Sieben-Tage-Frist, feste Grenze 603 Euro
Azubi-MFAwie Vollzeit (Azubis gelten arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer, § 10 Abs. 2 BBiG)Berufsschulzeit zählt als Arbeitszeit (§ 15 BBiG)

Gilt die Pflicht auch für Minijob-MFA?

Ja, und für Minijobber sogar besonders streng. Neben der allgemeinen BAG-Pflicht greift bei geringfügig Beschäftigten eine eigene, deutlich schärfere Aufzeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz.

Hier lohnt ein genauer Blick, denn im Netz kursieren zu diesem Punkt viele Halbwahrheiten. § 17 MiLoG knüpft an zwei Auslöser an. Satz 1 lautet: „Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen … beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit … aufzuzeichnen“ (§ 17 MiLoG).

Das kleine Wort „oder“ ist der Knackpunkt. Arztpraxen stehen nicht auf der Branchenliste des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – dort geht es um Bau, Gastronomie, Fleischwirtschaft, Gebäudereinigung und ähnliche Bereiche. Für die reguläre Vollzeit- oder Teilzeit-MFA gilt § 17 MiLoG also nicht. Der erste Auslöser knüpft aber an geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV an, und der gilt branchenunabhängig. Für die Minijobberin in deiner Praxis greift § 17 MiLoG damit sehr wohl.

Wichtig: Verwechsle das nicht mit einer pauschalen „MiLoG-Pflicht für die ganze Praxis“. Für die Nicht-Minijobber läuft die Erfassung über das BAG-Urteil und § 16 ArbZG. Nur bei den Minijobs kommt die MiLoG-Pflicht mit ihren eigenen Fristen obendrauf.

Was, bis wann und wie lange dokumentiert werden muss

§ 17 MiLoG ist konkret: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“ aufgezeichnet werden, und die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Du hast also maximal sieben Kalendertage Zeit, den Arbeitstag festzuhalten. Nachträglich am Monatsende alles rekonstruieren reicht nicht. Wie das in der Praxis mit einem Arbeitszeitkonto für Minijobs funktioniert, zeigen wir dir in einem eigenen Artikel.

Der Bußgeldrahmen liegt hier höher als beim ArbZG: Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 17 sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro möglich (§ 21 Abs. 3 MiLoG).

Die Minijob-Grenze 2026: 603 Euro und warum sie so wichtig ist

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 603 Euro im Monat, im Jahr sind das 7.236 Euro. Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der zum selben Zeitpunkt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist (Minijob-Zentrale). Im Vorjahr lag die Grenze noch bei 556 Euro.

Und was hat das mit der Zeiterfassung zu tun? Die Stunden sind dein wichtigstes Kontrollinstrument, um nicht über die Grenze zu rutschen.

Beispiel: Eine MFA arbeitet als Minijobberin zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bei der Grenze von 603 Euro darf sie im Monat höchstens rund 43 Stunden arbeiten (603 ÷ 13,90 = 43,4). Springt sie an einem Krankheitstag der Kollegin spontan drei Stunden länger ein und niemand hält das nach, ist die Grenze schnell gerissen, mit Folgen für Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Genau deshalb ist die tagesaktuelle Erfassung bei Minijobs nicht nur Pflicht, sondern auch dein eigener Schutz.

MFA in Teilzeit: was unterscheidet sich bei der Zeiterfassung?

Bei der reinen Erfassungspflicht: nichts. Für Teilzeit-MFA gelten dieselben Grundlagen wie für Vollzeitkräfte: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit werden erfasst, Punkt. Interessant wird Teilzeit erst beim Thema Mehrarbeit. Und hier steckt ein Detail, das in der Abrechnung regelmäßig untergeht.

Überstunden bei Teilzeit-MFA: Wann greift der Tarifzuschlag?

Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte setzt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft auf „durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich“ (§ 6 Abs. 1 MTV, Ärztekammer Nordrhein). Da läge die Vermutung nahe, ein Zuschlag falle erst an, wenn eine Teilzeitkraft diese 38,5 Stunden überschreitet. Falsch.

Der MTV regelt es genau umgekehrt. § 14 Abs. 4 lautet wörtlich: „Die von Teilzeitkräften geleistete Mehrarbeit ist zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag fällt an, wenn die mit der/dem Teilzeitbeschäftigten vereinbarte individuelle Arbeitszeit überschritten wird.“ Maßstab ist also die im Vertrag vereinbarte Stundenzahl, nicht die tarifliche Vollzeit.

Beispiel: Eine MFA ist auf 20 Stunden pro Woche angestellt. Arbeitet sie in einer Woche 24 Stunden, sind das vier zuschlagspflichtige Überstunden, obwohl sie mit 24 Stunden immer noch weit unter den 38,5 Stunden einer Vollzeitkraft liegt. Ohne saubere Zeiterfassung fällt diese Mehrarbeit unter den Tisch, und die MFA bekommt weniger, als ihr zusteht. Die genaue Zuschlagshöhe legt übrigens nicht der Manteltarifvertrag fest, sondern der separate Gehaltstarifvertrag.

Mehrarbeit bei Teilzeit
automatisch sichtbar machen

Mit dem Arbeitszeitkonto von Personizer wird jede Stunde gegen die individuell vereinbarte Vertragszeit abgeglichen. So siehst du sofort, wann bei einer Teilzeit-MFA zuschlagspflichtige Mehrarbeit entsteht, statt es am Monatsende mühsam nachzurechnen.

Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis (2026): Was für MFA, Azubis und Teilzeitkräfte gilt und was die Reform ändert

Auszubildende MFA: Gelten besondere Regeln?

Nein, was die Pflicht angeht: Azubis sind keine Ausnahme. Der BAG-Beschluss spricht von „Arbeitnehmern“, und dazu zählen arbeitsrechtlich auch Auszubildende, weil nach § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind. Ihre Arbeitszeit muss also genauso erfasst werden wie die aller anderen. Bei Azubis kommt aber eine Eigenheit hinzu, die in der Zeiterfassung leicht falsch abgebildet wird: die Berufsschule.

Berufsschultage und Blockunterricht zählen als Arbeitszeit

§ 15 Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildungsbetrieb, Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Die Unterrichtszeit — einschließlich Pausen und der notwendigen Wegezeiten — wird auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 BBiG). Für die Zeiterfassung heißt das: Ein Berufsschultag ist keine Abwesenheit und kein Minus im Arbeitszeitkonto. Er zählt als geleistete Zeit.

Wer das falsch abbildet, produziert gleich doppelten Ärger: falsche Salden im Zeitkonto und, weil daran die Vergütung hängt, potenziell auch Fehler beim Gehalt.

Ausbildungsvergütung 2026 und der Zusammenhang mit der Zeit

Weil die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gilt, wirkt sie sich direkt auf die Vergütung aus. Die Ausbildungsvergütung für MFA ist tariflich geregelt und steigt laut Tarifeinigung der Bundesärztekammer zum 1. Januar 2026 „in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro“ gegenüber 2025 (Bundesärztekammer). Ausgehend von den 2025er-Werten (1.000 / 1.100 / 1.200 Euro) ergibt das für 2026 rund 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Diese Vergütung ist eine Monatspauschale, egal, wie viele Tage die Azubi in der Praxis und wie viele sie in der Berufsschule war. Genau deshalb muss die Zeiterfassung den Berufsschultag korrekt als Arbeitszeit verbuchen, sonst stimmt am Ende die Rechnung nicht.

Was ändert sich durch die ArbZG-Reform 2026?

Das Wichtigste vorweg: Noch ändert sich gar nichts. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 18. Juni 2026 ist ein Gesetzentwurf, der bislang nicht verabschiedet wurde — kein geltendes Recht. Was heute für deine Praxis verbindlich ist, steht in den Abschnitten oben. Der Entwurf zeigt nur, wohin die Reise gehen könnte.

Der Kern des Entwurfs: Die ohnehin schon bestehende Erfassungspflicht soll gesetzlich klar verankert und grundsätzlich auf eine elektronische Form umgestellt werden, wobei Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung festzuhalten wären (Osborne Clarke, 18.06.2026; Gleiss Lutz, 24.06.2026).

Übergangsfristen nach Betriebsgröße: Was für typische Praxen zählt

Der Entwurf staffelt die Umstellung nach Betriebsgröße. Die meisten Arztpraxen fallen in die kleinste Kategorie, und die ist für sie die entscheidende:

BetriebsgrößeWas der Entwurf vorsieht
Bis 10 BeschäftigteDauerhaft von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen
Unter 50 BeschäftigteÜbergangsfrist von fünf Jahren vor der Elektronik-Pflicht (beide vorliegenden Einordnungen einig)
50 bis unter 250 BeschäftigteÜbergangsfrist von zwei Jahren
Ab 250 BeschäftigteÜbergangsfrist von einem Jahr

Wichtig: Für die meisten Einzel- und kleineren Gemeinschaftspraxen mit bis zu zehn Beschäftigten sähe der Entwurf vor, dass sie dauerhaft nicht elektronisch erfassen müssten, Papier oder Tabelle blieben zulässig. Die Erfassung selbst bliebe aber Pflicht. Praxen mit 11 bis 49 Beschäftigten hätten fünf Jahre Zeit für die Umstellung; größere MVZ ab 50 Beschäftigten weniger.

Vertrauensarbeitszeit abgeschafft? Was der Entwurf wirklich vorsieht

Kurze Entwarnung für alle, die mit Vertrauensarbeitszeit arbeiten: Sie soll grundsätzlich zulässig bleiben. Der Entwurf verlangt aber, dass der Arbeitgeber selbst dann, wenn er die Erfassung an die Beschäftigten delegiert, von Verstößen gegen die Höchstarbeits- und Ruhezeiten erfährt — etwa über automatische Warnhinweise. Abgeschafft würde die Vertrauensarbeitszeit also nicht, aber sie käme mit einer Kontrollpflicht.

So setzt du die Arbeitszeiterfassung in deiner Praxis rechtssicher um

Die gute Nachricht zuerst: Nach aktuellem Recht schreibt dir niemand ein bestimmtes System vor. Ob Papier, Excel oder eine App: die Form ist frei wählbar. Entscheidend sind drei Dinge: Vollständigkeit (Beginn, Ende, Dauer), Aktualität (bei Minijobs die Sieben-Tage-Frist aus § 17 MiLoG) und eine Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren.

Papier, Excel oder App: Was reicht heute, was kommt morgen?

Heute reicht rechtlich auch ein handschriftlicher Stundenzettel. Das Problem dabei: Sobald eine Praxis mehrere Beschäftigungsmodelle parallel führt — Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Azubi — wird die Handarbeit fehleranfällig. Die Sieben-Tage-Frist für Minijobs, die zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeit ab der individuellen Vertragszeit, der Berufsschultag als Arbeitszeit: Das alles in einer Tabelle sauber und tagesaktuell zu halten, kostet Zeit und verzeiht keine Flüchtigkeitsfehler.

Mit Blick auf die geplante Reform kommt noch ein Argument dazu: Wer ohnehin bald umstellen könnte, spart sich den doppelten Aufwand, wenn er gleich digital startet. Eine Pflicht dazu besteht für kleine Praxen nach dem Entwurf zwar nicht. Sinnvoll kann es trotzdem sein.

Genau für diese Konstellation gibt es Software. Personizer ist eine modulare HR-Software für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum, mit Funktionen für Zeiterfassung, Urlaubsplanung, digitale Personalakte und DATEV-Integration, und lässt sich auch speziell für Arztpraxen und MVZ einsetzen. Der Vorteil gegenüber der Tabelle: Verschiedene Arbeitszeitmodelle laufen parallel in einer Oberfläche, und das System weist automatisch auf Grenzwerte hin, statt dass du sie im Kopf behalten musst.

Rechtskonforme Zeiterfassung ohne Zettelwirtschaft

Deine MFA stempeln per App ein und aus, die Zeiten landen direkt im Zeitkonto und lassen sich für die Lohnabrechnung an DATEV übergeben.

Ärztin mit Timer im Blick

Checkliste: Was jede Arztpraxis jetzt dokumentieren sollte

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für jede beschäftigte Person, auch Minijobber und Azubis
  • Über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
  • Bei Minijob-MFA: Erfassung spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag (§ 17 MiLoG)
  • Bei Teilzeit-MFA: Mehrarbeit über die individuell vereinbarte Vertragszeit hinaus
  • Bei Azubis: Berufsschultage als Arbeitszeit verbucht, nicht als Fehlzeit
  • Aufbewahrung aller Nachweise: mindestens zwei Jahre

Fazit: Erfassen musst du heute, digital vielleicht bald

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis steht seit dem BAG-Beschluss von 2022 fest und gilt für dein ganzes Team — vom Vollzeit-Empfang bis zur Minijobberin und zum Azubi. Die Feinheiten unterscheiden sich je nach Gruppe: Sieben-Tage-Frist beim Minijob, Zuschlag ab individueller Vertragszeit bei Teilzeit, Berufsschule als Arbeitszeit beim Azubi. Die Reform würde daraus voraussichtlich eine elektronische Pflicht machen — für kleine Praxen mit einer dauerhaften Ausnahme, für größere MVZ mit Übergangsfrist. Beschlossen ist noch nichts. Der nächste sinnvolle Schritt ist deshalb unspektakulär: Prüf, ob deine heutige Erfassung für alle vier Gruppen wirklich vollständig und tagesaktuell ist.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Ist die Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis wirklich Pflicht?

Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber auf Basis von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Eine Ausnahme für Arztpraxen oder medizinische Einrichtungen gibt es nicht. Für Minijob-Beschäftigte gilt zusätzlich die eigenständige Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz.

Welche Pflichten gelten speziell für Minijob-MFA?

Für geringfügig beschäftigte Medizinische Fachangestellte greift § 17 Mindestlohngesetz über den Verweis auf § 8 Abs. 1 SGB IV — unabhängig von der Branche. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens bis zum siebten Kalendertag nach dem jeweiligen Arbeitstag aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 3 MiLoG).

Müssen MFA-Azubis auch erfasst werden?

Ja. Der BAG-Beschluss verpflichtet zur Erfassung der Arbeitszeit aller Arbeitnehmer — und dazu zählen arbeitsrechtlich auch Auszubildende (§ 10 Abs. 2 BBiG). Wichtig dabei: Berufsschulzeiten werden nach § 15 Berufsbildungsgesetz auf die Ausbildungszeit angerechnet und zählen als Arbeitszeit — auch wenn die Azubi nicht in der Praxis ist. Wer den Berufsschultag in der Zeiterfassung als Abwesenheit verbucht, riskiert falsche Salden und Vergütungsfehler.

Was ändert sich durch die ArbZG-Reform 2026 für Arztpraxen?

Der Referentenentwurf des BMAS vom 18. Juni 2026 sieht vor, dass Arbeitszeiten künftig grundsätzlich elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung erfasst werden. Noch ist das kein Gesetz. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sollen laut Entwurf dauerhaft von der elektronischen Pflicht ausgenommen bleiben. Betriebe unter 50 Beschäftigten erhielten laut Entwurf fünf Jahre Übergangszeit; für 50–249 Beschäftigte wären es zwei Jahre, ab 250 ein Jahr. Der geplante Bußgeldrahmen ist in den verfügbaren Einordnungen noch nicht einheitlich; das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Reicht eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung in der Arztpraxis?

Nach aktuellem Recht ja — das Gesetz schreibt keine elektronische Form vor. Entscheidend ist die inhaltliche Vollständigkeit: Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit sowie die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Zeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der BMAS-Referentenentwurf will das für größere Betriebe auf elektronische Erfassung umstellen, ist aber noch nicht verabschiedet. Bei mehreren Beschäftigungsmodellen wird Excel mit der Zeit allerdings fehleranfällig.

Wie lässt sich die Zeiterfassung für verschiedene Beschäftigungsmodelle in einer Praxis zentral organisieren?

Beschäftigt eine Praxis gleichzeitig Vollzeit-MFA, Teilzeit-MFA, Minijobberinnen und Azubis, braucht sie ein System, das mehrere Arbeitszeitmodelle parallel verwaltet und automatisch auf Grenzwertüberschreitungen hinweist. Personizer bildet das ab: individuelle Arbeitszeitkonten, Überstundenberechnung gegen die vereinbarte Vertragszeit und eine DATEV-Integration für die Lohnabrechnung — in einer Oberfläche und auch für Arztpraxen und MVZ nutzbar.

Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis (2026): Was für MFA, Azubis und Teilzeitkräfte gilt und was die Reform ändert
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Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis (2026): Was für MFA, Azubis und Teilzeitkräfte gilt und was die Reform ändert
Arbeitszeiterfassung in der Arztpraxis (2026): Was für MFA, Azubis und Teilzeitkräfte gilt und was die Reform ändert

Zeiterfassung in der Arztpraxis

MFA, Minijob, Azubi, Teilzeit – vier Gruppen, vier Regeln. So meistert deine Praxis das rechtssicher

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DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht https://www.personizer.com/de/hr/datev-schnittstelle/ Tue, 07 Apr 2026 06:54:26 +0000 https://www.personizer.com/?p=13439 Monatsende. Die Lohnabrechnung steht und und irgendwo zwischen Excel-Tabellen, E-Mail Anfragen und handgefertigten Stundenzetteln sucht dein Team die richtigen Zahlen. Das Gute? Das geht auch anders. Mit Personizer pflegst du Mitarbeiterstrukturen und überträgst Abwesenheiten direkt an DATEV, ohne Umwege und manuelle Doppeleingaben.

Die DATEV-Schnittstelle und warum sie für KMU so wichtig ist

DATEV ist die führende Software für Steuerberater und Buchhalter in Deutschland. Viele kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten mit Steuerbüros zusammen, die DATEV bereits nutzen.
Eine DATEV-Schnittstelle ist eine digitale Verbindung zwischen deiner HR-Software und DATEV.
Diese Schnittstelle überträgt folgende Daten automatisiert, ganz ohne manuelle Eingabe:

  • Mitarbeiterstammdaten
  • Abwesenheiten
  • eAU-Abruf

Ohne eine digitale Zeiterfassung bedeutet das: Stammdaten manuell einpflegen, Abwesenheiten per E-Mail kommunizieren, Korrekturen nachschicken. Zeit, die deutlich wertvoller investiert werden darf.

Das Problem, wenn HR und Lohnabrechnung nicht zusammenpassen

Ohne strukturierte digitale Lösung entstehen typische Probleme:

  • Stammdaten werden manuell doppelt gepflegt, in der HR-Software und in DATEV
  • Abwesenheiten per E-Mail oder Zuruf weitergegeben
  • Fehler schleichen sich ein, weil Daten nicht synchron sind
  • DSGVO-Risiken durch unsichere Datenweitergabe

Die Schnittstelle zu DATEV schafft hier klare Abhilfe: Daten werden einmal in Personizer gepflegt und von dort direkt an DATEV übermittelt. Pünktlich, vollständig und nachvollziehbar.

Von der Zeiterfassung direkt zum DATEV-Export

Personizer bündelt alle relevanten HR-Daten an einem Ort. So wird die monatliche Übergabe ans Steuerbüro zur Routine, ganz ohne Papierkram.

zerknülltes Papier

So funktioniert der DATEV-Export mit Personizer Schritt für Schritt

Personizer übernimmt in diesem Prozess den HR-Teil: Mitarbeiterdaten werden strukturiert abgelegt und Abwesenheiten zentral verwaltet
Die so gesammelten Daten lassen sich am Monatsende in einem Format exportieren ,das dein Steuerbüro direkt in DATEV weiterverarbeiten kann.

Schritt 1: Mitarbeiterstammdaten pflegen
Lege neue Mitarbeiter in Personizer an oder aktualisiere bestehende Profile. Persönliche Daten, Sozialversicherungsinfos und mehr. Alle Daten werden automatisch in DATEV exportiert.

Schritt 2: Abwesenheiten eintragen
Urlaubsanträge, Elternzeiten und weitere Abwesenheiten werden direkt in Personizer erfasst und über die Schnittstelle an DATEV übermittelt. Dein Steuerbüro hat damit stets aktuelle und korrekte Informationen.

Schritt 3: eAU-Abruf
Krankheitsmeldungen lassen sich über die Schnittstelle direkt als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen. Ohne manuelles Nachfragen beim Mitarbeiter.

Die Digitale Personalakte als Datenbasis hinter dem DATEV-Export

Dein Steuerbüro braucht für eine saubere, digitale Lohnabrechnung neben den erbrachten Stunden auch korrekte Stammdaten: Vertragsdetails, Steuerklasse und Einsatzbereiche. Genau dafür gibt es die Digitale Personalakte.
Das Steuerbüro nutzt diese Daten dann auf seiner Seite in DATEV LODAS oder vergleichbaren DATEV-Lohnprogrammen.

Alle relevanten Mitarbeiterdaten an einem Ort, mit klaren Zugriffsrechten. Damit nicht jeder alles sieht, aber alle das Richtige finden. DSGVO-konform, ohne Dokumente in E-Mail-Verläufen oder ungeschützten Ordnern.

Fazit: Weniger Reibung zwischen HR und Buchhaltung

Die Übergabe ans Steuerbüro muss kein monatlicher Aufwand sein. Wenn Stammdaten und Abwesenheiten zentral in Personizer verwaltet und direkt an DATEV übertragen werden, wird der Prozess zur Routine und nicht zur Herausforderung.

Personizer schafft genau diese Grundlage: strukturierte Daten, transparente Prozesse und eine saubere DATEV-Übertragung. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Was übergibt der DATEV-Export von Personizer genau?

Der Export umfasst Arbeitsstunden, Überstunden, Urlaubstage und Fehlzeiten. Alle relevanten Zeitdaten für die Lohnabrechnung. Die Vergütung bliebt direkt beim Steuerberater und wird seperat gepflegt.

Wie funktioniert die DATEV-Integration technisch?

Personizer ist kein natives DATEV-Addon, aber die erfassten Zeitdaten lassen sich strukturiert exportieren und problemlos von deinem Steuerbüro in DATEV weiterverarbeiten. Der Export ist so strukturiert, dass das Steuerbüro die Daten direkt nutzen kann.

Wie sicher sind Mitarbeiterdaten in einer digitalen Personalakte?

Personizer verarbeitet alle Daten DSGVO-konform. Zugriffsrechte lassen sich steuern. So sieht jede Person nur das, was sie sehen darf. Keine Excel-Dateien mit offenen Zugängen.

DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht
Hast du weitere Fragen?

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DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht
DATEV-Schnittstelle und digitale HR-Verwaltung: Wie Personizer deine Lohnabrechnung vereinfacht

Digitalisiere dein Team

Mit Personizer machst du Skills, Lernziele und Entwicklungsstände im Team sichtbar – zentral dokumentiert und jederzeit aktuell.

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Arbeitszeiterfassung: Pflichten, Verstöße und Bußgelder https://www.personizer.com/de/hr/arbeitszeiterfassung-pflichten/ Thu, 20 Mar 2025 07:26:54 +0000 https://www.personizer.com/?p=7952 Wie die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung aussieht, ist vielen Arbeitgebenden oft noch nicht ganz klar. Um dir zu helfen, dich im Dschungel der Arbeitszeiterfassung-Pflichten zurecht zu finden, haben wir 10 häufig gestellte Fragen zum Thema in diesem Beitrag beantwortet.

Im Folgenden werden viele Begriffe aus Gesetzestexten verwendet. Um den Gesetzeswortlaut nicht zu verändern, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Welche Pflichten haben Unternehmen zur Dokumentation der Arbeitszeit? Wie können Unternehmen die Arbeitszeit korrekt erfassen? 

Nach dem Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung (EuGH 14.5.2019 – C-55/18) war unklar, welche unmittelbaren Auswirkungen dieses auf die Rechtslage in Deutschland hat. Es war umstritten, ob es zunächst einer Anpassung des deutschen Rechts, also einer Transformation der Richtlinie in nationales Recht durch den deutschen Gesetzgeber bedarf, um eine unmittelbare Verpflichtung der Arbeitgeber zu begründen. Dies änderte sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21).

In der Pressemitteilung heißt es:

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“

In diesem Zusammenhang hat das BAG dann klargestellt: „Die Arbeitgeberinnen sind schon kraft Gesetzes verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden in ihrem gemeinsamen Betrieb erfasst werden.“

Rechtskonforme Zeiterfassung ohne Mehraufwand

Mit Personizer erfüllst du die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit einem objektiven, verlässlichen und leicht zugänglichen System – ganz ohne Excel-Chaos.

Mitarbeiterin am Handy

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung jetzt schon gilt. Man muss damit rechnen, dass das Bundesarbeitsgericht diese Fälle wieder so entscheiden würde.

Infolgedessen müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in unserem Beitrag: Zeiterfassung: Gesetzliche Vorgaben & Tipps für Unternehmen

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die richtigen Maßnahmen zur Arbeitszeiterfassung treffen?

Wie genau das zukünftige Arbeitsschutzgesetz die EuGH-Richtlinie für ein objektives, verlässliches und zugängliches System konkretisieren wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Jedoch sollten sich Unternehmen vor der Wahl des Zeiterfassungssystems neben den gesetzlichen Anforderungen auch über die eigenen Anforderungen bewusst sein:

  • Kosten: Welche Gesamtkosten kommen durch das System auf mein Unternehmen zu? Hierzu zählen neben den Anschaffungskosten auch Kosten für Schulungen, Wartung, Softwareupdates, Material, Datenimport, interne Ressourcen etc.
  • IT-Landschaft: Soll das Zeiterfassungssystem an andere, bereits bestehende Programme angebunden werden? Falls ja, ist das problemlos möglich?
  • Skalierbarkeit: Wie viele Mitarbeitenden sollen jetzt und in Zukunft das System nutzen. Kann das System mit meinem Unternehmen wachsen?
  • Nutzerfreundlichkeit: Ist die Zeiterfassung über das jeweilige System einfach in den Arbeitsalltag integrierbar oder ist es eine zusätzliche Belastung für meine Mitarbeitenden und die Verwaltung?
  • Funktionalität: Welche Funktionen benötige ich bei der Zeiterfassung? Je nach Nutzergruppe können diese Anforderungen variieren. Eine Führungskraft kann ganz andere Wünsche haben als die Verwaltung oder die Mitarbeitenden selbst.
  • Anpassbarkeit: Die Strukturen eines jeden Unternehmens sind einzigartig und so sollte auch das Zeiterfassungssystem individuell anpassbar sein.

Was zählt als Arbeitszeitverstoß? 

Was im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, ist in §§ 22, 23 ArbZG aufgelistet.

Nach § 22 Abs. 1 handelt beispielsweise ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden, § 22 Abs. 2 ArbZG.

Wer diese Handlungen vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, § 23 Abs. 1 ArbZG.

Gesetzliche Pausenzeiten einfach einhalten  mit Personizer

Automatisch gesetzeskonform handeln: Unsere Vorlagen mit Rahmenbedingungen für Arbeitszeit und Pausen kannst du mit einem Klick übernehmen. 

Pausenregelungen in Personizer

Wer kann gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? 

Die Bußgeldtatbestände in § 22 ArbZG setzen die Eigenschaft des Arbeitgebers voraus.

Arbeitnehmer können damit nicht direkt gegen das ArbZG verstoßen. Das lässt sich damit erklären, dass der Gesetzeszweck des ArbZG vor allem darin besteht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, § 1 ArbZG.

Können Arbeitnehmer gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? 

Die Sanktionen aus §§ 22, 23 ArbZG richten sich nicht an den Arbeitnehmer, sie dienen ausschließlich dem Arbeitnehmerschutz (Hahn, Flexible Arbeitszeiten, Rn. 117).

Arbeitnehmer können in rechtlicher Hinsicht nicht direkt gegen das ArbZG verstoßen. In tatsächlicher Hinsicht schon, wenn beispielsweise Pausenzeiten vom Arbeitnehmer bei Vertrauensarbeitszeit nicht eingehalten werden. Gegen andere Gesetze als das ArbZG kann der Arbeitnehmer auch direkt verstoßen. Beispielsweise bei Arbeitszeitbetrug gegen § 263 StGB.

Wer haftet bei Verstoß? 

Der Arbeitgeber bleibt Normadressat und kann beispielsweise bei Vertrauensarbeit lediglich die Durchführung der Arbeitszeitdokumentation auf den Arbeitnehmer übertragen (Biester-Junker/Kaul, Arbeitszeiterfassung – was Arbeitgeber wirklich tun müssen WPg 2019, 1292). Der Arbeitgeber muss aber trotzdem durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür sorgen, dass kein Verstoß stattfindet, beispielsweise durch eine entsprechende Anleitung (Bayreuther, EuZW 2019, S. 446). Hat er dies getan und der Arbeitnehmer führt die Arbeitszeiterfassung selber durch, dann erfüllt der Arbeitnehmer damit lediglich eine arbeitsvertragliche Pflicht (Hahn, Flexible Arbeitszeiten, Rn. 114). Die Dokumentationspflicht, die den Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG trifft, besteht weiterhin (Hahn, Flexible Arbeitszeiten, Rn. 114).

Der Arbeitnehmer kann bei Arbeitszeitbetrug gegebenenfalls gemäß § 263 StGB strafbar sein, wenn er bzgl. der Arbeitszeit den Arbeitgeber betrügt.

Welche Strafen drohen bei Verstoß für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber?  

Bußgelder werden gemäß § 22 Abs. 2 ArbZG verhängt und können für den Arbeitgeber bis zu 30.000 € betragen, (Höfer, BeckOK ArbSchR, § 22 Rn. 1). Der Gesetzeswortlaut beschränkt sich hier jedoch ausdrücklich auf die Androhung eines Bußgeldes. Bisher wurde noch kein Bußgeld in der Höhe verhängt, die Behörde verhängt zunächst entsprechende Maßnahmen. Bisher gibt es nur einen bekannten Fall aus dem Jahr 2010, in dem ein Bußgeld verhängt wurde, das aber weit unter 10.000 € lag (OLG Jena, 02.09.2010 – 1 Ss Bs 57/10).

Gemäß § 23 ArbZG kommt für den Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe in Frage, (Höfer, BeckOK ArbSchR, § 22 Rn. 1).

Dem Arbeitnehmer kann eine Kündigung sowie bei Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB drohen.

Weitere Infos findet ihr auch hier: Pausenregelung im Arbeitsrecht 

Wer kontrolliert Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?  

Die Aufsicht erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 ArbZG durch die nach Landesrecht festgelegte zuständige Aufsichtsbehörde.

In Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zuständig.

Wer verhängt Strafen bei Verstößen?  

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten aus dem ArbZG zu treffen hat, § 17 Abs. 2 ArbZG. Werden diese nicht erfüllt und es kommt zur Sanktion, können unterschiedliche Stellen zuständig sein. Geht es um eine Ordnungswidrigkeit und mögliche Verhängung eines Bußgeldes, ist das gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 OwiG grundsätzlich Sache der zuständigen Verwaltungsbehörde. Gemäß § 17 ArbZG wäre das die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde.

Erfolgt die Ahndung der Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einer Straftat, dann ist gemäß § 45 OwiG das entsprechende Gericht der Strafsache zuständig.

Wie kann man einen Verstoß melden? Können Meldungen auch unzulässig sein? 

Wenn der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, haben Arbeitnehmer ein Beschwerderecht gemäß § 17 ArbSchG. Dort ist auch die Vorgehensweise verankert. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, auf die der Arbeitgeber zunächst aufmerksam gemacht werden soll, § 17 Abs. 2 S. 1 ArbSchG. Der Arbeitnehmer muss sich dabei nicht konkret an die Person des Arbeitgebers wenden, sondern kann den Umstand auch an den Betriebsrat oder eine entsprechende Stelle im Unternehmen herantragen (https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/verstoss-gegen-das-arbeitsschutzgesetz-melden-pflichten-rechte_92_531026.html).

Tritt keine Besserung ein, können Arbeitnehmer dies entweder dem Betriebsrat oder der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, § 17 Abs. 2 S. 1 ArbSchG.

Das Beschwerderecht darf nicht wahrheitswidrig oder willkürlich ausgeübt werden, es muss konkrete Anhaltspunkte geben. Ansonsten kann es zu einer Kündigung und Schadensersatzansprüchen kommen (https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/verstoss-gegen-das-arbeitsschutzgesetz-melden-pflichten-rechte_92_531026.html).

Fazit: Einheitliches System als Chance nutzen

Insgesamt zeigt sich, dass eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Chance für Unternehmen ist. Sie fördert Transparenz, Fairness und Vertrauen im Arbeitsalltag und kann dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Eine gut umgesetzte Zeiterfassung mit einem einfach anzuwendenden und effizienten Tool unterstützt nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern verbessert auch langfristig die Arbeitsorganisation, reduziert Fehlerquellen und optimiert betriebliche Abläufe. Durch eine intelligente Integration in den Arbeitsalltag kann sie zudem administrative Prozesse erleichtern und die Produktivität nachhaltig steigern.

Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird. Eine Haftung für den Inhalt wird daher nicht übernommen.

Arbeitszeiterfassung: Pflichten, Verstöße und Bußgelder

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Was sind die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland?

Seit dem BAG-Urteil von 2022 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen – objektiv, verlässlich und zugänglich. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt dabei konkrete Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten vor, deren Einhaltung dokumentiert werden muss. Personizer erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig: mit automatischen Arbeitszeitgesetz-Warnungen, lückenloser Protokollierung und rechtssicherem Export – DSGVO-konform auf ISO-zertifizierten EU-Servern.

Welche Strafen drohen, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht erfüllt wird?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € pro Verstoß geahndet werden – bei wiederholten Verstößen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung. Fehlende oder lückenhafte Aufzeichnungen gelten dabei als eigenständiger Verstoß. Mit Personizer dokumentierst du Arbeitszeiten rechtssicher und automatisch, inklusive Pausenzeiten und Überstunden – so bist du im Falle einer Prüfung jederzeit auf der sicheren Seite.

Wie funktioniert die gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung mit Personizer?

Personizer erfasst Arbeits- und Pausenzeiten digital – per Browser, Mobile App (iOS & Android) oder Chrome- und Edge-Extension. Automatische Arbeitszeitgesetz-Warnungen machen dich sofort auf Verstöße aufmerksam, bevor sie zum Problem werden. Alle Zeiteinträge lassen sich als rechtssichere Stundenzettel genehmigen und exportieren. Die Software ist ohne Installation sofort einsatzbereit – 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte nötig.

Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – und eignet sich Personizer auch für kleinere Unternehmen?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Gerade für KMU mit 10 bis 100 Mitarbeitenden ist eine einfache, kostengünstige Lösung entscheidend – aufwendige Enterprise-Software lohnt sich hier selten. Personizer wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt: modular buchbar ab 2,59 € pro Person und Monat, ohne Grundgebühr und ohne Implementierungskosten.

Wie schnell ist eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung mit Personizer einsatzbereit?

Personizer ist ohne Installation sofort nutzbar – nach der Registrierung kann dein Team noch am selben Tag mit der gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung starten. Es sind weder technische Vorkenntnisse noch eine Schulung nötig. Die 14-tägige kostenlose Testphase gibt dir vollen Zugriff auf alle Funktionen, damit du die Compliance-Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes ohne Risiko umsetzen kannst.

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Digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe: Unnötig, oder Must-Have?  https://www.personizer.com/de/hr/zeiterfassung-kleinbetriebe/ Thu, 20 Feb 2025 10:45:45 +0000 https://www.personizer.com/?p=7789 Die Arbeitszeiterfassung ist bereits seit 2022 Pflicht in Deutschland: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen systematisch erfasst werden. Ein Jahr später folgte die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung – ausgeschlossen von dieser Auflage sind Kleinbetriebe, zumindest laut dem aktuellen Gesetzesentwurf. 

Lohnt es sich trotzdem, auch in einem kleinen Betrieb mit einer Zeiterfassungs-Software zu arbeiten?

Welche Anforderungen gibt es für die Zeiterfassung in Kleinbetrieben?  

Aktuell sind alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden komplett zu erfassen – zuvor war nur die Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeitszeit nötig. Unabhängig von der Unternehmensgröße sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vollständig dokumentiert werden.  

Im April 2023 folgte dann die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung – die verschiedenen Arten der Arbeitszeiterfassung haben wir im Beitrag über die gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst. 

Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht jedoch vor, dass Kleinbetriebe von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ausgenommen werden könnten. Ein Kleinbetrieb wird in Deutschland in der Regel als ein Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden definiert. Hier wäre laut Gesetzesentwurf auch die manuelle Zeiterfassung ausreichend (zum Beispiel in Form einer handschriftlich geführten Liste). Eine Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung bei Kleinbetrieben ist hier bis auf Weiteres nicht vorgesehen. 

Lohnt sich eine digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe trotzdem?  

Ja, eine digitale Zeiterfassung bietet auch für kleine Unternehmen viele Vorteile, unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage.  Gerade im Handwerk bringt digitale Zeiterfassung klare Vorteile: Arbeitszeiten entstehen unterwegs, auf Baustellen oder beim Kunden. Mit Personizer erfassen Teams ihre Zeiten einfach per App – direkt vor Ort und ohne Papierkram. Mehr dazu findest du auf unserer Seite zur Zeiterfassung im Handwerk.

Vorteile digitaler Zeiterfassung Kleinbetriebe: 

  • Reduziert Kopierfehler und Datenverluste durch manuelles Übertragen von Zeiten in Listen und Handling von Papierdokumenten 
  • Reduziert administrativen Aufwand durch zentrale Nutzung einer gemeinsamen Software, die sich oft auch an bestehende Buchhaltungssysteme anbinden lässt 
  • Erhöht Transparenz für Mitarbeitende über die eigenen geleisteten Stunden 
  • Erleichtert Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel das Einhalten von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten 
  • Erleichtert die Handhabung verschiedener Arbeitszeitsysteme (z.B. Teilzeit, Remote-Arbeit oder Minijobs) durch eine zentrale digitale Lösung 
  • Ein modernes Zeiterfassungssystem wird heute von Fachkräften erwartet. Eine transparente, digitale Lösung für die Zeiterfassung kann also ein Faktor für die Mitarbeiterbindung sein. 

Die manuelle Zeiterfassung für Kleinbetriebe reicht aus – ist aber ineffizient  

Wie gesagt ist es aktuell noch völlig ausreichend, wenn KMU mit bis zu 10 Mitarbeitenden Zeiterfassung in Papierform oder sogar mit Excel durchführen. Es sind schnelle und kostenlose Lösungen zur Arbeitszeiterfassung, die für den Einstieg die Einhaltung gesetzlicher Auflagen ermöglichen. 

Jedoch ist es durchaus möglich, dass sich die Gesetzeslage verändern kann und dann doch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für Kleinbetriebe besteht. Abgesehen davon können die Vorteile einer digitalen Lösung die der manuellen Zeiterfassung leicht aufwiegen: 

  • Kosten sparen ist für Kleinbetriebe ein wichtiges Thema. Deswegen scheint es zunächst am sinnvollsten, bei der kostenfreien, handschriftlichen Lösung zu bleiben. Die eigene Arbeitszeit wird hier jedoch außer Acht gelassen; Wer sich wegen manueller Aufwände und Zettelwirtschaft unnötig lange mit der Arbeitszeiterfassung aufhält, hat am Ende nicht wirklich gespart. 
  • Einfache Lösungen sind schnelle (und dadurch günstige) Lösungen. Eine Software kann genauso einfach anwendbar sein wie die handschriftliche Liste – und ist sogar einfacher zu nutzen als eine Excel-Tabelle mit händisch eingetragenen Berechnungsformeln. Die digitale Zeiterfassung ist so leicht anwendbar wie eine klassische Stechuhr. 
  • Fehler kosten Zeit und Nerven; verloren gegangene Stundenzettel, Übertragungsfehler, aus Versehen gelöschte Excel-Zellen oder gar Formeln fordern das System der manuellen Zeiterfassung ganz schön heraus. Statt sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren zu können, müssen hier häufiger Fehler behoben werden.  
  • Ressourcenschonende Dokumentation der Arbeitszeiten, die auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist durch digitale Zeiterfassung leichter umzusetzen als mit Aktenordnern voller Stundenzettel oder Excel-Tabellen, die möglicherweise nicht schreibgeschützt sind. 
  • Bessere Work-Life Balance der Mitarbeitenden: Mit einem transparenten System, in dem Teammitglieder ihre Zeiten eigenständig verwalten und einteilen können, förderst du die Mitarbeiterzufriedenheit.
  • Datenschutz ist nicht zuletzt ein wichtiger Punkt, der bei der Wahl des Zeiterfassungssystems einfließen sollte. Digitale Systeme machen es dir leicht zu entscheiden, wer welche Arbeitszeiten sehen darf, und wer nicht. Mit dem klassischen Stundenzettel gestaltet sich das nicht ganz so einfach… 

Kurzum: Auch für Kleinbetriebe kann es ratsam sein, eine Software oder App für die Dokumentation der Arbeitszeiten zu nutzen. Mit bekannten Lösungen wie von Clockin, TimeTac oder Personizer können Arbeitszeiten ganz einfach digital erfasst und verwaltet werden.   

Digitale Zeiterfassung, die zu Kleinbetrieben passt

Digitale Zeiterfassung, die zu Kleinbetrieben passt: Arbeitszeiten per App erfassen, transparent auswerten und rechtssicher dokumentieren – ohne Zettelchaos.

Personizer App

Was kostet die digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe?  

Je nachdem, welche Funktionen benötigt werden, können die Preise für deine Zeiterfassungs-Software variieren. Pro Monat und Lizenz rangieren die Preise für die digitale Zeiterfassung zwischen knapp 0,70 Euro und 4 Euro.  

Einige Anbieter digitaler Zeiterfassung bieten zudem kostenlose Basis-Versionen ihrer Software an. Wer ausschließlich die Zeiterfassungen und eine Maximal-Anzahl von 10 Lizenzen abdecken möchte, kann damit für sein kleines Unternehmen eine kostengünstige, digitale Lösung finden. 

Wichtig ist vor allem, dass die gewählte Software den Anforderungen deines Unternehmens entspricht: In diesem Beitrag findest du eine praktische Checkliste für die Auswahl der passenden Zeiterfassungs-Software

Digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe bietet viele Vorteile  

Auch wenn Kleinbetriebe aktuell von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ausgenommen sind, ist die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems dennoch sinnvoll. Es erleichtert die Dokumentation, sorgt für Transparenz und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Nicht zuletzt kann die digitale Zeiterfassung ein Tool zur besseren Mitarbeiterbindung sein, wenn es auf vertrauensvoller Basis genutzt wird. 

Mit Lösungen wie Personizer können auch kleine Unternehmen effizient und professionell ihre Arbeitszeiten erfassen und verwalten – und sind im Falle einer Gesetzesänderung mit neuen Verpflichtungen für Kleinbetriebe gut aufgestellt. 

Digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe: Unnötig, oder Must-Have? 

Excel-Vorlage Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung Vorlage: automatische Soll-Ist-Berechnung fürs ganze Jahr

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Sind Kleinbetriebe in Deutschland zur Zeiterfassung verpflichtet?

Ja – die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland unabhängig von der Betriebsgröße. Das BAG-Urteil von 2022 und das EuGH-Urteil von 2019 haben klargestellt, dass alle Arbeitgebenden ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einführen müssen – auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Eine gesetzliche Konkretisierung im Arbeitszeitgesetz steht noch aus, das Grundprinzip der Erfassungspflicht ist jedoch höchstrichterlich bestätigt.

Welche Zeiterfassungslösung eignet sich für Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden?

Für Kleinbetriebe eignet sich eine schlanke, sofort einsatzbereite Lösung ohne Implementierungsaufwand und ohne hohe Fixkosten. Personizer bietet genau das: Zeiterfassung per Browser, Mobile App für iOS und Android sowie Chrome- und Edge-Extension – ohne Installation, ohne Schulung und ohne Grundgebühr. Kleinbetriebe können Personizer dauerhaft kostenlos in der Basisversion nutzen oder 14 Tage den vollen Funktionsumfang kostenlos testen – ganz ohne Kreditkarte.

Wie funktioniert die Zeiterfassung für Kleinbetriebe mit Personizer konkret?

Mitarbeitende starten und stoppen ihre Arbeitszeit per Klick im Browser oder per Mobile App – Pausen werden automatisch abgezogen oder manuell erfasst. Führungskräfte sehen alle Zeiteinträge in Echtzeit, können Korrekturen vornehmen und Stundenzettel mit einem Vier-Augen-Prinzip genehmigen. Personizer warnt automatisch bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, etwa bei zu langen Arbeitszeiten oder fehlenden Pausen – das schützt Kleinbetriebe vor rechtlichen Risiken, ohne dass HR-Fachwissen nötig ist.

Was kostet Zeiterfassung für Kleinbetriebe mit Personizer?

Personizer arbeitet mit einem transparenten Modell ohne Grundgebühr: Das Zeiterfassungsmodul kostet 3,70 € pro Mitarbeitenden pro Monat bei monatlicher Laufzeit – bei jährlicher Buchung reduziert sich der Preis auf 3,33 €, bei zweijähriger Laufzeit auf 2,59 €. Kleinbetriebe zahlen damit nur für die Anzahl der tatsächlich aktiven Mitarbeitenden, ohne versteckte Kosten oder Mindestnutzerzahl. Wer nur Basisfunktionen benötigt, kann Personizer dauerhaft kostenlos nutzen.

Welche Vorteile bietet digitale Zeiterfassung gegenüber Excel und Papierlisten für Kleinbetriebe?

Excel-Tabellen und handschriftliche Stundenzettel sind fehleranfällig, schwer nachvollziehbar und im Streitfall rechtlich kaum belastbar. Mit Personizer werden Arbeitszeiten revisionssicher dokumentiert, Überstunden automatisch berechnet und Auswertungen auf Knopfdruck exportiert – das spart Zeit und schützt bei Prüfungen durch Behörden oder im Arbeitsrechtsstreit. Alle Daten werden DSGVO-konform auf ISO-zertifizierten EU-Servern gespeichert, was gerade für Kleinbetriebe ohne eigene IT-Abteilung ein entscheidender Sicherheitsvorteil ist.

Digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe: Unnötig, oder Must-Have? 
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Arbeits­zeit­er­fassung bei Ver­trauens­arbeits­zeit https://www.personizer.com/de/hr/zeiterfassung-vertrauensarbeitszeit/ Tue, 07 Nov 2023 12:47:46 +0000 https://www.personizer.com/?p=4617

Inhalt

Was in Zukunft noch möglich ist

Schon viele Monate diskutieren Politik und Wirtschaft über die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Besonders Unternehmen, die bislang auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt haben, sehen sich vor der Herausforderung, die Balance zwischen individueller Freiheit und rechtskonformen Handeln zu finden.

Flexibel arbeiten, rechtssicher erfassen

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Person in der mobile app

Ist bei einer Arbeitszeiterfassungspflicht die Vertrauensarbeitszeit überhaupt noch möglich? Diese und viele weitere Fragen klären wir heute mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch.

Dieser Artikel ist auf dem Stand 13.10.2023.

Rechtliche Einordnung

Im Folgenden werden viele Begriffe aus Gesetzestexten verwendet. Um den Gesetzeswortlaut nicht zu verändern, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Das Bundesarbeitsgericht hat im September letzten Jahres geurteilt, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.

Der Arbeitgeber sei nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) – unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung – verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG – 1 ABR 22/21).

Urteile wirken grundsätzlich nur inter partes, also zwischen den Parteien des Rechtsstreites. Es besteht jedoch ein berechtigter Grund zur Annahme, dass das Bundesarbeitsgericht die Rechtsauffassung auch bei einem nächsten Rechtsstreit vertritt.

Darüber hinaus liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung in Form eines Referentenentwurfes vor. Der aktuelle Referentenentwurf nimmt auf diese Rechtsprechungsentwicklung Bezug und stellt klar, dass das „Ob“ der Arbeitszeiterfassung bereits entschieden sei. Bezüglich des „Wie“ der Aufzeichnung würden jedoch weiterhin Unsicherheiten bestehen. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Unsicherheiten zu klären.1

Im Folgenden werden die Fragen unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Lage beantwortet. Der Artikel nimmt genauso wie beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an, dass der BAG in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 verbindlich festgestellt hat, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Es ist zu erwähnen, dass dieses Urteil nicht völlig unumstritten ist.

Wenn du mehr über den Hintergrund des Urteils erfahren möchtest, ließ auch diesen Artikel: Zeiterfassung: Gesetzliche Vorgaben & Tipps für die Umsetzung.2

Was genau ist Vertrauensarbeitszeit?

Für den Begriff der Vertrauensarbeitszeit existiert keine Legaldefinition. Das bedeutet, dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht in einem Gesetz definiert wurde.

Einerseits wird unter „Vertrauensarbeitszeit“ ein Arbeitszeitmodell verstanden, bei dem die Einhaltung der variablen Arbeitszeit grundsätzlich nicht kontrolliert wird.3

Andererseits wird mit Vertrauensarbeitszeit – so sieht es auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – ein flexibles Arbeitszeitmodell bezeichnet, bei dem der Arbeitnehmer eigenverantwortlich über die Lage (also Beginn und Ende) der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entscheiden kann. Der Arbeitgeber „vertraut“ dabei darauf, dass der Arbeitnehmer seiner vertraglichen Arbeitsverpflichtung nachkommt.4

Wie unterscheidet sich die Vertrauensarbeitszeit von der Gleitzeit?

Anders als bei der Vertrauensarbeitszeit werden bei der Gleitzeit sogenannte Kernarbeitszeiten festgelegt. Während dieser Zeit bestehen in der Regel Anwesenheitspflichten.5

Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung kann sich diese Freiheit der Arbeitnehmer zum einen auf die Lage der täglichen Arbeitszeit oder darüber hinausgehend sowohl auf die Lage als auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit richten.

Im Vergleich zu Gleitzeitsystemen geht die Vertrauensarbeitszeit in Bezug auf die Flexibilität folglich noch einen Schritt weiter.6

Muss bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfasst werden?

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Das ArbZG-E enthält aktuell keine entsprechende Ausnahmeregelung.7

Wer ist für die Zeiterfassung verantwortlich?

Gemäß dem Gesetzentwurf kann die Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten erfolgen; der Arbeitgeber bleibt für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich.8

Der Entwurf sieht folglich die Möglichkeit einer Delegation vor. Diese berührt die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers jedoch nicht. Auch das BAG hielt die Möglichkeit, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten als solche an die Arbeitnehmer zu delegieren, nach den unionsrechtlichen Maßgaben für nicht ausgeschlossen.9

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Personen im Gespräch

Ist Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezieht zu dieser Frage Stellung: Ja, wenn mit „Vertrauensarbeitszeit“ ein flexibles Arbeitszeitmodell gemeint ist, bei dem der Arbeitnehmer eigenverantwortlich über die Lage (also Beginn und Ende) der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entscheiden kann.

Der Arbeitgeber „vertraut“ dabei darauf, dass der Arbeitnehmer seiner vertraglichen Arbeitsverpflichtung nachkommt. Eine Dokumentation der Arbeitszeit steht einer solchen Vereinbarung nicht im Wege.

„Die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutzes (insbesondere zur täglichen Höchstarbeitszeit und zu Ruhezeiten) dienen dagegen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und sind auch bei Vertrauensarbeitszeit heute schon einzuhalten. Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung dieser Vorgaben ist daher auch weiterhin möglich.“10

Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird. Eine Haftung für den Inhalt wird daher nicht übernommen.

  1. Vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften, S. 8; vgl. Fuhlrott/Herzig: Arbeitszeit: 1:1-Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch Referentenentwurf? ArbRAktuell 2023, 221 ↩︎
  2. Vgl. BMAS zur Frage: Darf der Arbeitgeber mit der Arbeitszeiterfassung warten, bis das Arbeitszeitgesetz an die Rechtsprechung des BAG angepasst ist? ↩︎
  3. § 14 Arbeitszeit, Gragert/Katerndahl, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, Hrsg. Moll, 5. Auflage 2021, Rn. 91-98; https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/grundlagen-der-vertrauensarbeitszeit-2-begriff-der-vertrauensarbeitszeit_idesk_PI42323_HI9724099.html ↩︎
  4. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html ↩︎
  5. ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer, Roloff, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 23. Auflage 2023, Rn. 14; MiLoG § 2 Fälligkeit des Mindestlohns, Hilgenstock, BeckOK Arbeitsrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 68. Edition, Stand: 01.06.2023, Rn. 37-39 ↩︎
  6. https://beck-online.beck.de/Error/22?urlReferrer=http%3A%2F%2Fbeck-online.beck.de%2FDokument%3Fvpath%3Dbibdata%252Fkomm%252FBeckOKArbR_68%252FMILOG%252Fcont%252FBECKOKARBR.MILOG.P2.glB.glI.gl3.html ↩︎
  7. Vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften ↩︎
  8. Vgl. § 16 Abs. 3 ArbZG-E ↩︎
  9. Vgl. BAG Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, Rn. 65; Vgl. Fuhlrott/Herzig: Arbeitszeit: 1:1-Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch Referentenentwurf?, ArbRAktuell, 2023, 222 ↩︎
  10. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html ↩︎

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Ist Vertrauensarbeitszeit trotz Arbeitszeiterfassungspflicht weiterhin möglich?

Ja. Auch nach aktueller Rechtslage kann Vertrauensarbeitszeit weiterhin angeboten werden. Mitarbeitende entscheiden dabei eigenverantwortlich über Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit – allerdings muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Die Pflicht zur Zeiterfassung schließt flexible Arbeitszeitmodelle also nicht aus, sie ergänzt sie lediglich.

Worin unterscheidet sich Vertrauensarbeitszeit eigentlich von Gleitzeit?

Bei Gleitzeit gibt es feste Kernarbeitszeiten, in denen Anwesenheit erforderlich ist.
Bei Vertrauensarbeitszeit entfällt diese Vorgabe – Mitarbeitende wählen Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit frei, solange vertragliche Pflichten erfüllt werden.
Mit der Arbeitszeiterfassungspflicht bleibt diese Freiheit bestehen, wird aber transparent dokumentiert.

Arbeits­zeit­er­fassung bei Ver­trauens­arbeits­zeit
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Arbeits­zeit­er­fassung bei Ver­trauens­arbeits­zeit
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Zeit­er­fassung: Gesetz­liche Vor­gaben & Tipps für die Um­setzung https://www.personizer.com/de/hr/zeiterfassung-gesetzliche-vorgaben-und-tipps/ Mon, 17 Apr 2023 10:19:58 +0000 https://www.personizer.com/?p=1255

Inhalt

Warum ist die Zeiterfassung in Betrieben so wichtig?

Arbeitszeiterfassung, muss das sein? Unsere Antwort ist, ja! Doch welche Gründe sprechen dafür? Und wie steht es im Jahr 2022 um die Verpflichtung rund um die Zeiterfassung in Unternehmen und was bedeutet das für Betriebe, die noch nicht umgesattelt haben? Diese Fragen schauen wir uns genauer an!

In vielen Betrieben ist die Zeiterfassung gar nicht mehr wegzudenken. Hierzu zählen vor allem Industrie- und Fertigungsbetriebe. In Startups wird stattdessen häufig auf Modelle gesetzt, bei denen die Unternehmen auf jede Zeiterfassung verzichten und darauf vertrauen, dass die Angestellten ihre Arbeitspflicht auch ohne Erstellung von Zeitnachweisen erfüllen.

Ob und welche Zeiterfassung für dein Unternehmen ideal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich sehen wir die Zeiterfassung als ein wichtiges Hilfsmittel an, das viele Vorteile für Unternehmen und Angestellte bietet.

Die Vorteile für Unternehmen

Die Erfassung der Arbeitszeit bietet arbeitgebenden Unternehmen die Möglichkeit, die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten der Angestellten zu kontrollieren und so die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Angestellten zu verbessern.

Abgesehen davon, dass Unternehmen so ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, haben diese in der Regel auch ein Interesse daran, dass ihre Angestellten nicht in Folge von Überbelastungen gesundheitliche Schäden erleiden. Vor allem jetzt, wo Homeoffice zur Normalität für viele Angestellte geworden ist, lässt sich durch die räumliche Trennung schwieriger erkennen, wann eine Überbelastung vorliegt.

Ein weiterer Vorteil ist die Projektzeiterfassung. Wenn Angestellte direkt ihre verschiedenen Tätigkeiten den bestimmten Projekten zuordnen können, erleichtert das die künftige Ressourcenplanung und erhöht die Effizienz in der Umsetzung neuer Projekte.

Bei der Abrechnung auf Stundenbasis, wie es oft bei Werkstudentenjobs der Fall ist, unterstützt die Zeiterfassung die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das gleiche gilt auch für Dienstleistungen, bei denen die Zeiterfassung für die Rechnungsstellung an die Auftraggeber unabdingbar ist.

Die Vorteile für Mitarbeitende

Geleistete Überstunden, die angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, müssen vom atbeitgebenden Unternehmen ausgeglichen werden. Im Streitfall trägt die Arbeitskraft aber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie Arbeit, in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang, verrichtet hat.

Für einem solchen Fall genügt die Arbeitskraft ihrer Darlegungslast, indem sie vorträgt, an welchen Tagen sie von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Unternehemens zur Arbeit bereitgehalten hat (BAG: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess, NZA 2012, 939). Die Verwendung eines Zeiterfassungssystems ist hier offensichtlich von Vorteil.

Darüber hinaus bietet die Dokumentation Angestellten die Möglichkeit, die täglichen Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Mit dem Wissen, das Soll erfüllt zu haben, lässt sich der frühe Feierabend entspannter einläuten.

Täglich die Zeiten zu erfassen, kann auch dazu beitragen, die eigene Organisation zu verbessern. Vor allem, wenn die erfassten Zeiten mit den täglichen Aufgaben oder Projekten betitelt werden. Eine Auswertung der projektbezogenen Arbeitszeiten kann helfen, die eigenen Ressourcen zukünftig besser und effizienter einzuteilen.

Gut zu wissen: Bei stetiger Überarbeit kann die detaillierte Auflistung der projektbezogenen Arbeitszeiten ein handfestes Argument für die Schaffung neuer Personalressourcen sein.

Die gesetzlichen Regelungen der Zeiterfassung

Wie bereits erwähnt, wird die Arbeitszeiterfassung in Deutschland je nach Industrie und Unternehmen derzeit unterschiedlich gehandhabt. Die einen erfassen lückenlos alle Arbeits- und Pausenzeiten und die anderen erfassen gar nichts. Dass hier bald EU-weit mehr Einigkeit herrschen könnte, zeigt ein aktuelles Urteil vom Europäischen Gerichtshof.

Im Folgenden werden viele Begriffe aus Gesetzestexten verwendet. Um den Gesetzeswortlaut nicht zu verändern, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Du schaust lieber, statt zu lesen? In diesem Video haben wir die wichtigsten Fakten für dich zusammengefasst.

Zeiterfassungspflicht durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Art. 3, 5 und 6 der RL 2003/88 im Licht von Art. 31 II GRCh sowie von Art. 4 I, Art. 11 III und Art. 16 III der RL 89/391 dahin auszulegen sind, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (Vgl. EuZW 2019, 476 – beck-online, Rn. 71).

Kurz und knapp: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Regelung eines Mitgliedstaates, die die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, geltendem Recht entgegensteht.

Das wesentliche Ziel der RL 2003/88 bestehe darin, einen wirksamen Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten (Vgl. Rn. 42).

Der EuGH hat geprüft, ob und inwieweit die Einrichtung eines Systems, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, erforderlich ist, um die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen (Vgl. Rn. 46).

Das Gericht kam zu der Feststellung, dass ohne ein solches System weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche Lage noch die über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende, geleistete Arbeitszeit objektiv und verlässlich ermittelt werden kann (Vgl. Rn. 47).

Bei der Beurteilung, ob zum einen die wöchentliche Höchstarbeitszeit beachtet wurde, und ob zum anderen die täglichen oder wöchentlichen Mindestruhezeiten eingehalten wurden, sei die objektive und verlässliche Feststellung der Zahl der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden grundlegend (Vgl. Rn. 49).

Eine nationale Regelung, die keine Verpflichtung vorsieht, von einem Instrument Gebrauch zu machen, mit dem die Zahl der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden objektiv und verlässlich festgestellt werden kann, ist nicht geeignet, die praktische Wirksamkeit der von Art. 31 II GRCh und von dieser Richtlinie verliehenen Rechte sicherzustellen (Vgl. Rn. 50).

Der EuGH führt weiter aus, dass die Einstufung als „Überstunden“ voraussetze, dass die Dauer der von dem jeweiligen Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeit bekannt ist und somit zuvor gemessen wurde (Vgl. Rn. 52).

Wichtig: Infolgedessen müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (Vgl. Rn. 60). Dies ergebe sich aus der allgemeinen Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Arbeitgeber nach Art. 4 I und Art. 6 I der RL 89/391, eine Organisation und die erforderlichen Mittel zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer bereitzustellen (Vgl. Rn. 62).

Zum Schluss weist der EuGH darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung, die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und ihre Pflicht nach Art. 4 III EUV, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten obliege (Vgl. Rn. 68).

Im konkreten Streitfall ging es darum, dass das spanische Recht nur eine Verpflichtung zur Erfassung der Überstunden vorsieht. Der EuGH hat entschieden, dass dies nicht genügt. Faktisch haben wir gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen eine sehr ähnliche Rechtslage in Deutschland. § 16 ArbZG regelt lediglich die Pflicht zur Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Rechtsanwalt Dr. Mesch

Aktuelle Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes

Nach dem Urteil des EuGH war unklar, welche unmittelbaren Auswirkungen dieses auf die Rechtslage in Deutschland hat. Es war umstritten, ob es zunächst einer Anpassung des deutschen Rechts, also einer Transformation der Richtlinie in nationales Recht durch den deutschen Gesetzgeber bedarf, um eine unmittelbare Verpflichtung der Arbeitgeber zu begründen. Dies änderte sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21), auf welches wir später noch eingehen.

Bis zur Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts galten in vielen Wirtschaftsbereichen und – zweigen bereits umfassende Aufzeichnungspflichten. Die Geltung dieser bleibt durch das aktuelle Urteil unberührt. Zu den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG gehören:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und das damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Darüber hinaus gab es bereits eine allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung von Überstunden.

Gemäß § 16 II des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes finden grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer Anwendung, vgl. § 18 ArbZG.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022

Nachdem lange Zeit unklar war, welche unmittelbaren Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland hat, schaffte das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022 Klarheit.
In der Pressemitteilung heißt es:

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“


Im vorliegenden Fall ging es um die Klärung der Frage, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zustehe, mit welchem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden soll. Ein solches Recht hat der Betriebsrat nicht, wenn die betreffende Angelegenheit gesetzlich geregelt ist. In diesem Zusammenhang hat das BAG dann klargestellt:


„Die Arbeitgeberinnen sind schon kraft Gesetzes verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden in ihrem gemeinsamen Betrieb erfasst werden.“

Was bedeutet dies für andere Unternehmen?

Urteile wirken grundsätzlich nur inter partes, also zwischen den Parteien des Rechtsstreites. Es besteht jedoch ein berechtigter Grund zur Annahme, dass das Bundesarbeitsgericht die Rechtsauffassung auch bei einem nächsten Rechtsstreit vertritt.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Internetseite, dass dieses voraussichtlich im ersten Quartal 2023 einen praxistauglichen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz machen wird.

Welche Zeiterfassungssysteme gibt es?

Von der manuellen Zeiterfassung auf Papier bis hin zur automatischen Zeiterfassung über die Gesichtserkennung stehen Unternehmen heute die verschiedensten Systeme zur Auswahl. Je nach Unternehmensgröße, Gewerbe und Zweck der Zeiterfassung eignet sich ein Modell besser als das andere.

Analoge Zeiterfassung

Auch heute nutzen noch viele Unternehmen die analoge Zeiterfassung. Hierzu gehören vor allem kleine Handwerks- und Handelsbetriebe. Die Arbeitszeiten werden händisch auf einem Stundenzettel festgehalten oder mechanisch über eine Stech- oder Stempeluhr auf das Formular gestempelt. Am Monatsende werden die Stundenzettel bei der Buchhaltung für die Gehaltsabrechnung eingereicht.

Elektronische Zeiterfassung

Die elektronische Zeiterfassung kommt vor allem in Fertigungsbetrieben zum Einsatz. Terminals beim Betreten des Gebäudes zeichnen mithilfe eines RFID-Chips in einem Transponder oder einer Chipkarte die Arbeits- und Pausenzeiten eines jeden Mitarbeitenden auf. Mittlerweile gibt es auch Lösungen, die auf eine biometrische Erkennung der Mitarbeitenden setzt. Hier identifiziert sich der Mitarbeitende über das Gesicht oder den Fingerabdruck.

Über eine Software werden die erfassten Zeiten direkt ausgewertet und stehen für die monatliche Gehaltsabrechnung zur Verfügung.

Digitale Zeiterfassung

Die digitale Zeiterfassung ist besonders in kleineren Unternehmen wie Kanzleien oder Arztpraxen eine beliebte Zeiterfassungsmethode. Bei der digitalen Zeiterfassung werden mithilfe einer entsprechenden Software die Arbeits- und Pausenzeiten auf dem Computer erfasst. Eine klassische Software, die von vielen Unternehmen für die Zeiterfassung verwendet wird, ist Excel. Die Zeiten müssen täglich manuell in Excel eingetragen werden. Mit den entsprechenden Formeln lassen sich dann Abweichungen zu den Soll-Zeiten ermitteln.

Neben diesem Klassiker gibt es aber auch viele On-Premise Softwarelösungen am Markt, die speziell für die Zeiterfassung entwickelt wurde. Die On-Premise Software wird im eigenen Netzwerk des Unternehmens installiert und betrieben. Um den Zugang zur Software für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten, muss diese auf den entsprechenden Rechnern installiert werden. Je nach Software können die Zeiten dann automatisch beim Start des Computers erfasst werden oder müssen manuell in das Programm eingetragen werden.

Online Zeiterfassung

Bei der Online Zeiterfassung ist ebenfalls die Anschaffung einer Software notwendig. Der Unterschied ist hier aber, dass diese nicht auf dem Computer installiert wird, sondern über einen Browser aufgerufen werden kann. Das bedeutet auch, dass für die Verwendung dieser Zeiterfassungsmethode Internetzugang notwendig ist. Viele Anbieter einer Online Zeiterfassung bieten zusätzlich zur Web-Version auch eine App an, die auf den mobilen Endgeräten der Mitarbeitenden installiert werden kann.

Im Vergleich zu der On-Premise Lösung werden die Daten bei einer solchen Cloud-Lösung auf externen Servern gespeichert. Das gängigste Prinzip der Cloud ist SaaS (Software as a Service). Hierbei erwirbt das kaufende Unternehmen eine Lizenz des Produktes und kann dieses somit mieten.

Die Art der Zeiterfassung über eine solche Cloud-Software kann, je nach Anbieter, auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die häufigste Methode ist die Zeiterfassung per Mausklick auf einen Timer. Einige Anbieter werben aber auch mit einer voll automatischen Erfassung durch ein GPS-Signal auf dem Smartphone.

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Welches Zeiterfassungssystem ist das passende für mein Unternehmen?

Bis dato waren die Unternehmen in Deutschland sehr frei in der Wahl ihres Zeiterfassungssystems und ob sie überhaupt eines einsetzen. Wie genau das zukünftige Arbeitsschutzsgesetz die EuGH-Richtlinie für ein objektives, verlässliches und zugängliches System konkretisieren wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Vor der Wahl des Zeiterfassungssystems sollten sich Unternehmen neben den gesetzlichen Anforderungen auch über die eigenen Anforderungen bewusst sein:

  • Kosten: Welche Gesamtkosten kommen durch das System auf mein Unternehmen zu? Hierzu zählen neben den Anschaffungskosten auch Kosten für Schulungen, Wartung, Softwareupdates, Material, Datenimport, interne Ressourcen etc.
  • IT-Landschaft: Soll das Zeiterfassungssystem an andere, bereits bestehende Programme angebunden werden? Falls ja, ist das problemlos möglich?
  • Skalierbarkeit: Wie viele Mitarbeitenden sollen jetzt und in Zukunft das System nutzen. Kann das System mit meinem Unternehmen wachsen?
  • Nutzerfreundlichkeit: Ist die Zeiterfassung über das jeweilige System einfach in den Arbeitsalltag integrierbar oder ist es eine zusätzliche Belastung für meine Mitarbeitenden und die Verwaltung?
  • Funktionalität: Welche Funktionen benötige ich bei der Zeiterfassung? Je nach Nutzergruppe können diese Anforderungen variieren. Eine Führungskraft kann ganz andere Wünsche haben als die Verwaltung oder die Mitarbeitenden selbst.
  • Anpassbarkeit: Die Strukturen eines jeden Unternehmens sind einzigartig und so sollte auch das Zeiterfassungssystem individuell anpassbar sein.

Unser Tipp für Unternehmen

Das sind viele Punkte, die es bei der Auswahl der passenden Lösung zu beachten gilt. Aber, eine sorgfältige Planung zahlt sich aus. Mit dem richtigen Zeiterfassungssystem profitieren Unternehmen wie auch Mitarbeitende. Prozesse werden effizienter, Angestellte nicht mehr überlastet und Fehler in der Abrechnung können eliminiert werden.

Die Rechtslage in Deutschland ist in Bezug auf das Thema der Arbeitszeiterfassung noch unklar. Wir raten Unternehmen daher jetzt schon, sich mit dem Thema zu befassen und bereits heute die Vorteile einer modernen Arbeitszeiterfassung zu nutzen.

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Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird. Eine Haftung für den Inhalt wird daher nicht übernommen.

Zeit­er­fassung: Gesetz­liche Vor­gaben & Tipps für die Um­setzung

Digitale Zeiterfassung

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Warum ist die Zeiterfassung in Betrieben überhaupt so wichtig?

Die Erfassung der Arbeitszeit ermöglicht es Arbeitgebern, die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kontrollieren. Sie dient damit dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und unterstützt Arbeitgeber dabei, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Gleichzeitig lassen sich Überlastungen, insbesondere im Homeoffice, besser erkennen.

Welche Pflichten zur Zeiterfassung ergeben sich bereits aus dem deutschen Arbeitszeitgesetz?

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Zudem muss er ein Verzeichnis der Arbeitnehmer führen, die in eine Arbeitszeitverlängerung nach § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben.
Das ArbZG findet dabei grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer Anwendung (§ 18 ArbZG).

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Arbeits­zeit­erfassung Excel-Vorlage 2026 https://www.personizer.com/de/hr/arbeitszeiterfassung-excel-vorlage-download/ Mon, 17 Apr 2023 10:19:58 +0000 https://www.personizer.com/?p=1267

Inhalt

Arbeitszeiten ohne Papierchaos erfassen

Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung kommt es nicht selten vor, dass Mitarbeitende verblüfft auf das eigene Abrechnungssystem schauen. Während die Technologie immer größere Sprünge macht, befinden sie sich gefangen in einer Bürokratieblase. So ist das „papierlose Büro“ für viele Unternehmen immer noch ein Fremdwort. Dabei kann es so einfach sein!

Wer früher mühselig seinen Stundenzettel ausfüllte, der ist heute mit bereits wenigen Tastenschlägen am Ziel. Excel gilt dabei auch heute noch als beliebte Anwendung, um die Arbeitszeit einfach zu protokollieren. Dass das noch weitaus effizienter geht, dazu später mehr!

Die Vorteile der Personizer Excel-Vorlage für die Zeiterfassung

Wem der Sprung in die Online-Zeiterfassung etwas zu mutig scheint, der kann jetzt das Zeiterfassungsmodul von Personizer als Excel-Version erhalten und ausprobieren! Viele Funktionen und Möglichkeiten der digitalen Lösung zum Anschauen, Eingewöhnen und natürlich Nutzen. Die Vorteile, die die cloudbasierte Zeiterfassung von Personizer mit sich bringt, lassen sich in kleiner Version bereits in unserer vorprogrammierten Excel-Vorlage genießen. Wer am Ende überzeugt ist und es noch einfacher und zeitsparender möchte, der kann ganz einfach zur Online-Anwendung von Personizer wechseln.

Excel kann in seiner Anwendung so einige Prozesse erleichtern und übersichtlicher machen. Vorausgesetzt, man weiß, wie es funktioniert! Wenn du und deine Mitarbeitenden sonst nie mit digitaler Organisation und Tabellen in Berührung kommen, kann es ein ziemlich langer Prozess werden. Um die Komplexität für dich herauszunehmen, haben wir in dieser Excel-Vorlage bereits alle Zusammenhänge zwischen den Tabellenblättern und Zellen angelegt. Zudem besticht die Vorlage mit einem übersichtlichen Design, was die Nutzung enorm vereinfacht. Du brauchst du nur noch die Eckdaten deiner Mitarbeitenden eintragen und schon kann es losgehen.

Der Download unserer Excel-Vorlage für die Zeiterfassung ist völlig unverbindlich. Das Einzige, was dein Unternehmen bereitstellen sollte, ist eine Lizenz für das Microsoft Office-Paket, sodass deine Mitarbeitenden auch direkt loslegen können.

Die Inhalte der Arbeitszeiterfassung Excel-Vorlage

Tabellenblatt 1: Erfassung

In dem ersten Tabellenblatt kannst du deine Arbeitszeiten und Pausen für den jeweiligen Tag erfassen. Auch die Zeiten für die vergangenen Tage lassen sich auch nachträglich noch manuell bearbeiten. Jedem Zeitabschnitt kannst du eine Notiz hinzufügen. So erhältst du einen guten Überblick über den zeitlichen Aufwand für ein bestimmtes Projekt.

In dieser Übersicht wird dir ebenfalls die gesamte Arbeitszeit des Tages ausgewiesen sowie die Differenz zur Soll-Arbeitszeit. Mehr- oder Minderarbeit lässt sich so optimal dokumentieren und ausgleichen.

Tabellenblatt 2: Stundenzettel

In diesem Tabellenblatt kannst du über ein Dropdown den jeweiligen Monat auswählen und dir hierfür den monatlichen Stundenzettel anzeigen lassen. Oberhalb der Auflistung deiner Arbeitszeiten sind die wichtigsten Fakten für dich summiert. So siehst du auf einen Blick:

  • Die Anzahl der gearbeiteten Tage
  • Die Summe der monatlichen Pausenzeit
  • Die Summe der monatlichen Arbeitszeit
  • Die Abweichung zur Soll-Arbeitszeit

Tabellenblatt 3: Stammdaten

Hier kannst du den Namen deiner Firma sowie alle Stammdaten des Mitarbeitenden hinterlegen. Hierzu zählen die folgenden Informationen:

  • Vorname
  • Nachname
  • Firma
  • Personalnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Arbeitsbeginn
  • Vorgesetzter
  • Abteilung
  • Soll-Arbeitszeit pro Tag

Tabellenblatt 4: Hilfe

Auch wenn die Excel-Vorlage für die Zeiterfassung sehr einfach und intuitiv zu verwenden ist, haben wir dir hier die wichtigsten Informationen zur Verwendung der Vorlage zusammengefasst. Zudem erfährst du, welche Unterschiede zur Online-Version von Personizer bestehen. Wir erklären dir, welche Vorteile die cloudbasierte Zeiterfassung von Personizer für dich und dein Team bereithält.

Tabellenblatt 5: Mehr erfahren

Sobald du bereit bist für den nächsten Schritt in der Digitalisierung deiner HR-Prozesse, findest du im letzten Tabellenblatt weitere Informationen über die cloudbasierte Zeiterfassung mit Personizer und den Link zur kostenlosen Testversion.

Die Unterschiede zur Online-Zeiterfassung von Personizer

Wer nicht nur das Papier loswerden möchte, sondern auch effizienter arbeiten will, der sollte noch einen Schritt weiter gehen und auf eine Online-Lösung für die Zeiterfassung setzen. Viele Unternehmen setzen bereits auf cloudbasierte Softwarelösungen und genießen dadurch viele Vorteile.

Mit der Verwendung von der Personizer Software können sowohl Personalverantwortliche als auch Arbeitnehmende profitieren. Die Online-Anwendung von Personizer sorgt dafür, dass Arbeitnehmende ihre Stunden selbst eintragen können. Ganz einfach und unkompliziert, mit nur wenigen Klicks. Personizer kommt dabei ganz ohne Zettelkrieg und Wartezeit aus. Die Einträge werden in Echtzeit hinterlegt und sorgen für eine transparente Übersicht im Team.

Die benutzerfreundliche Oberfläche ermöglicht ein sofortiges Einsteigen und kommt ganz ohne aufwändige Schulungen aus. Mit verschiedenen Dashboard-Einstellungen ist schnell einsehbar, wer aktuell wie viel gearbeitet hat. Befinden sich deine Mitarbeitenden vielleicht schon in den Überstunden? Dann kannst du das mit Personizer genau und übersichtlich sehen und ihre Arbeitszeit besser planen oder früher in den Feierabend schicken.

Am Monatsende bleibt es weiterhin entspannt für dich und deine Mitarbeitenden. Personizer überträgt die Daten in Echtzeit an deine Personalabteilung. Somit wird auch hier der Arbeitsaufwand erheblich reduziert. Wer an dieser Stelle Sorge hat, dass die Daten unterwegs von Dritten eingelesen werden könnten, der irrt sich. Personizer schützt nach modernsten Standards. Die Server stehen in Europa – somit sind all unsere Kunden durch europäisches Datenschutzrecht abgesichert.

Die Funktionen der Personizer Online Zeiterfassung

Hier siehst du eine Übersicht aller Funktionen, die die Online-Anwendung von Personizer bietet:

  • Arbeits- und Pausenzeiten bequem online erfassen
  • Manuelle Bearbeitung der erfassten Zeiten
  • Zeiterfassung über praktische Timer-Funktion
  • Pausen-Timer
  • Alle Zeiten auf einen Blick im Dashboard
  • Zeitkonto mit automatischer Überstundenkalkulation
  • Zeitlabels für die Projektzeiterfassung
  • Reporting der Arbeitszeiten (Soll/Ist)
  • Excel-Export
  • Integration mit dem Personizer Urlaubsplaner
  • Arbeitszeiten für Mitarbeitende bearbeiten
  • Chrome-Extension, Edge-Extension
  • Mobile App für die Erfassung der Zeiten über das Smartphone
  • Stetige Weiterentwicklung der Software

Arbeitszeiten über Web und App erfassen und auswerten

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Personizer Software Live-Demo

Unsere Empfehlung für Unternehmen

Excel ist ein hilfreiches Tool, wenn man weiß, wie man damit umgehen muss. Für Unternehmen, die einer weiteren Softwarelizenz ablehnend gegenüberstehen, kann die Zeiterfassung mit Excel eine gute Alternative sein, um von der analogen Zeiterfassung Abschied zu nehmen.

Wer aber am Zahn der Zeit gehen möchte, der sollte die modernste Technik in Augenschein nehmen. Denn hierdurch lässt sich viel Zeit einsparen, Fehler vermeiden und Kosten reduzieren. Die verbesserte Effizienz der Arbeitsprozesse kann zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber der weniger digitalisierten Konkurrenz führen.

Arbeits­zeit­erfassung Excel-Vorlage 2026

Automatische Soll-Ist-Berechnung in Excel

Start, Ende und Pause eintragen – Arbeitszeit, Überstunden und Monatsauswertung berechnen sich automatisch.

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Arbeits­zeiten in Excel be­rechnen – so geht´s! https://www.personizer.com/de/hr/arbeitszeiten-in-excel-berechnen/ Mon, 17 Apr 2023 10:19:57 +0000 https://www.personizer.com/?p=1243

Inhalt

Die Zeiterfassung mit Excel

Excel gilt als treuer Wegbegleiter vieler Arbeitskräfte. Egal ob als Projektmanagementtool, Pivot-Tabelle oder als Stundenablage für den Arbeitszeitnachweis – Excel ist ein regelrechter Alleskönner.

Dass derart viele Möglichkeiten nicht immer nur Vorteile beinhalten, sondern auch hinderlich sein können, fällt dabei weniger ins Gewicht. Sehr zulasten der Arbeitskräfte. Und so gleicht es einer wiederkehrenden Enttäuschung, die vielen Mitarbeitenden vertraut ist.

Die Frage, die bei der Anwendung von Excel öfter seufzend von sich gegeben wird: Wie ging das noch mal? Doch damit ist ab heute Schluss. Nimm dir zwei Minuten Zeit und lass uns für dich der Schaffner der Erklärungen sein. Erklärungen, die den Umgang mit den Arbeitszeiten aus Excel verständlicher machen. Raus aus der Unverständlichkeit – Ausstieg in Fahrtrichtung „Aha“!

Natürlich haben wir auch noch eine praktische Alternative für diejenigen parat, die ihren Aufwand bei der Zeiterfassung so gering wie möglich halten wollen. Starten wir jedoch zunächst damit, wie man in Excel Arbeitszeiten richtig berechnet.

Excel-Frust muss nicht sein

Verbringe weniger Zeit mit Formeln und mehr mit deinem Team – Personizer erfasst Arbeitszeiten automatisch, übersichtlich und rechtssicher.

Person verabschiedet sich in den Feierabend

Excel Grundlagen für eine bessere Übersicht

Wer im Arbeitsalltag eine große Excel-Tabelle zugespielt bekommt, der ist froh, wenn er auf den ersten Blick die richtige Übersicht erhält. Niemand mag es, sich nach Öffnen des Dokuments erst einmal „reinfuchsen“ zu müssen. Hier geht sonst unnötig Zeit verloren. Ein Datensalat ist keinesfalls eine Hilfe. Damit die Übersicht gelingt, bedarf es einiger Rahmenbedingungen.

Es empfiehlt sich beispielsweise, die erste Zeile für die Benennung der einzelnen Kategorien zu verwenden. Jede Spalte erhält ein entsprechendes Merkmal, wie Teammitglied, Tag, Start der Arbeitszeit und Ende. In den darauffolgenden Zeilen werden die Angaben für jede Arbeitskraft ausgefüllt.

Wer hier noch etwas dem Auge schmeicheln möchte, der hinterlegt die erste Zeile in einer anderen Farbe. Aber Vorsicht: Weniger ist mehr! Denn auch zu viele Farben können die Tabelle unübersichtlich erscheinen lassen.

Zeilen Benennung in Excel für mehr Übersichtlichkeit
Spaltenbezeichnungen für eine bessere Übersicht

Die Größe der jeweiligen Spalten lässt sich individuell anpassen. So erscheinen auch komplette Namen der Teammitglieder auf einen Blick. Bei langen Tabellen empfiehlt es sich, mit Filtern für die jeweilige Spalte zu arbeiten. So kann man sich beispielsweise nur die Arbeitszeiten des Mitarbeiters Max Mustermann anzeigen lassen. Somit hast du alles auf einen Blick und bist weniger durch die vielen Einträge abgelenkt.

Einfaches Addieren von Stunden in Excel

Starten wir mit einem einfachen Beispiel. Die neue Woche startet mit drei wichtigen Aufgaben. Damit du den zeitlichen Rahmen hierfür überblicken kannst, eröffnest du eine neue Excel Tabelle. Jeder Aufgabe gibst du eine individuelle Bearbeitungszeit. Aufgabe 1 wird 5 Stunden und 45 Minuten lang sein. Für die zweite Aufgabe brauchst du etwa 8 Stunden und 30 Minuten und für die letzte Aufgabe nur eine Stunde. Jetzt möchtest du wissen, wie viele Stunden und Minuten du zum Ausführen der Aufgaben insgesamt brauchst.

  1. Dateneingabe: Gib 5:45 in Zelle B2, 8:30 in Zelle B3 und 01:00 in Zelle B4 ein.
  2. Klick auf die Zelle B5 und trage dort =B2+B3+B4 ein und drücke die Eingabetaste.
Stunden addieren in Excel mit einfacher Formel
Stunden in Excel addieren

Das Ergebnis beträgt 15:15 – also 15 Stunden und 15 Minuten, um die drei Aufgaben abzuschließen. Alternativ kannst du auch in Zelle B5 die Formel =SUMME(B2:B4) eingeben. Diese Summen-Funktion ist gerade bei mehreren Einträgen erheblich effizienter, da man hier einen ganzen Tabellenbereich abfragt. Man verfällt also nicht in eine starre Abfolge, in der man Zeile für Zeile addiert, sondern kommt schnell zum gewünschten Ergebnis.

Für einfache Bereiche reicht dies vollkommen aus. Schaut man sich aber die Tabelle der Mitarbeitenden aus dem ersten Bild (Screenshot 1) an, dann liegt der erste Stolperstein bereits parat. Hier hat der Mitarbeiter Max Mustermann am 22.11.21 um 9 Uhr und 27 Minuten angefangen zu arbeiten.

Der Eintrag lautet folglich: 09:27. Der Feierabend ist bei 17 Uhr und 44 Minuten, also 17:44, terminiert. Würde man hier die Einträge der Reihe nach addieren, so wäre das Ergebnis 03:11, also 3 Stunden und 11 Minuten. Gleicht man das Ergebnis mit den Eintragungen in der Excel Tabelle ab, so wird schnell ersichtlich, dass das nicht stimmen kann.

Tägliche Arbeitszeit in Excel berechnen

Hintergrund ist hier die Zeitwiedergabe von Excel. Beim Übergang von dem einen zum anderen Tag, also 00:00 Uhr, addiert das Programm die verbliebenen Einträge ab dem Zeitpunkt 00:00. Folglich muss die Formel umgestellt werden. Statt Addition verwendet man Subtraktion, um das richtige Ergebnis zu erhalten.

Tägliche Arbeitszeit in Excel berechnen
Arbeits- und Pausenzeiten in Excel richtig berechnen

Trage hierfür in die Zeile E2 die Formel (=D2-C2) ein und du erhältst das gesuchte Ergebnis, nämlich 08:17. Der Mitarbeiter Max Mustermann hat an diesem Tag 8 Stunden und 17 Minuten gearbeitet. Hinzu kommt eine halbstündige Pause. In Summe hat das Teammitglied also 7:47 Stunden gearbeitet.

Die einfache Addition oder Subtraktion von Zeiten ist also gar nicht so schwer. Dazu muss man lediglich darauf achten, welcher Wert am Ende dastehen soll. Was aber passiert, wenn etwas mit mehr als 24 Stunden dargestellt werden soll? Zum Beispiel im Rahmen eines Projektes, um die Gesamtsumme verschiedener Teilaufgaben aufzuzeigen?

Addition von mehr als 24 Stunden in Excel

  1. Gib in die Zelle B2 den Wert 13:30 und in die Zelle B3 den Wert 16:45 ein.
  2. Gehe in die Zelle B4 und tippe die Formel =B2+B3 ein – drücke die Eingabetaste.
Addition von mehr als 24 Stunden in Excel
Mehr als 24 Stunden in Excel addieren

Ähnlich wie bei dem vorangegangenen Beispiel hat Excel die Zahlen bis 24 aufsummiert und die überschüssigen Werte ab 00:00 eingetragen. Um dies zu korrigieren, bedarf es einer kleinen Zellenformatierung. Klingt schwierig? Ist es aber ganz und gar nicht.

Dazu reicht im ersten Schritt ein Rechtsklick auf die Zelle. In dem geöffneten Fenster findest du nun recht weit unten den Punkt „Zellen formatieren“. Daraufhin wird eine neue Registerkarte geöffnet. Links in der Kategorie wählst du jetzt „Uhrzeit“. Unter dem Feld „Typ“ gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Anzeige der Uhrzeit anzupassen. Um die Stundenanzahl über 24 Stunden anzeigen zu lassen, kannst du den Typ 37:30:55 auswählen. Jetzt ist die Zelle formatiert und die Stunden werden richtig angezeigt.

Allerdings werden in diesem Format auch die Sekunden mit aufgeschrieben. Wer es gerne etwas ausführlicher mag und lieber eine benutzerdefinierte Funktion ohne die Sekundenanzeige anwendet, kann dies in den nächsten Schritten nachlesen. Wenn du Glück hast, gibt es das Format unter dem Punkt „Benutzerdefiniert“ auch schon.

  1. Klick als Erstes auf die Zelle B4.
  2. Wähle dann mittels Rechtsklick „Zellen formatieren“ aus
  3. Gib manuell im Feld Typ oben in der Liste der Formate [h]:mm;@ ein, und wähle ok aus. Notiere dir den Doppelpunkt nach [h]und ein Semikolon nach mm. Bestätige deine Eingabe.

Das Ergebnis zeigt jetzt nicht mehr 06:15, sondern 30 Stunden und 15min (30:15).

Mit Personizer Arbeitszeiten digital erfassen

Du suchst nach einem Weg, die Arbeitszeiten noch einfacher zu dokumentieren? Dann nutze doch unser Zeiterfassungsmodul! Egal ob bei der Arbeit, im Homeoffice oder von unterwegs. Mit unserer Anwendung hast du die Möglichkeit zu jeder Zeit an jedem Ort direkt loszulegen. Starte deinen Arbeitstag mit einem Klick und der Rest ist ein regelrechter Selbstläufer. Das Programm läuft aktiv im Hintergrund. Die gesammelten Daten werden dabei in Echtzeit übertragen, was Zettel und Stift überflüssig macht. Nie war die Arbeitszeiterfassung leichter!

Im Dashboard findest du eine Übersicht über deine geleisteten Stunden und Pausen. Auch die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden kannst du hier einsehen. Als Personalverantwortlicher bist du Admin und kannst auch die Stunden deines Teams einsehen.

Ist jemand überfordert und könnte Hilfe gebrauchen? Und wenn ja, hat jemand anderes die zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung? Das und vieles mehr wird in wenigen Blicken deutlich. Das spart nicht nur Zeit, sondern senkt ebenfalls die Frustration während der Einarbeitung oder bei anderweitigen Problemen.

Unsere elektronische Zeiterfassung geht am Puls der Zeit und versorgt dich mit allem, was du brauchst. So kannst du dich in Ruhe auf deine Arbeit konzentrieren. Du hast vergessen, dich auszuloggen? Kein Problem. Deine Einträge sind auch im Nachgang noch bearbeitbar.

Vorbei sind die Zeiten, in denen Mitarbeitende täglich einen Stundenzettel ausfüllen mussten. Mit der elektronischen Zeiterfassung tauschst du nun den Stift gegen ein paar wenige Klicks – egal ob am Computer oder mit dem Smartphone von unterwegs.

Unter dem Reiter „Reports“ siehst du die aufgelisteten Arbeits- sowie Pausenzeiten von dir und deinem Team.  Du willst einen genaueren Blick auf einzelne Zeiten werfen? Kein Problem! Mit einem Klick auf den Button Exportieren erhältst du die Möglichkeit, die Liste mit Arbeitszeiten und Pausen als Excel-Tabelle herunterzuladen.

Mit der Excel-Datei kannst du Beiträge manuell bearbeiten und Zeiten auswerten. Statt mit einer leeren Tabelle arbeiten zu müssen, hast du alle Einträge über Personizer direkt in die Tabelle importiert. Die Daten werden also nahtlos in das Excel-Format übertragen.

Unser Fazit

Mit Excel zu arbeiten, kann manchmal frustrierend sein. Die leere Tabelle füllt sich nach und nach nur mühselig mit manuellen Einträgen und im Trubel des Arbeitsalltags kann es schnell passieren, dass das Eintragen der Stunden vergessen wird. Wer dann die anschließenden Formeln für Excel falsch anwendet, der kommt am Ende nicht nur zu keinem Ergebnis, sondern ist darüber hinaus noch frustriert.

Dieser zusätzliche manuelle Aufwand, der ja doch recht fehleranfällig ist, kann durch eine digitale Lösung vermieden werden. Mit der Online Zeiterfassung von Personizer nimmst du die ersehnte Abkürzung durch den Excel-Dschungel, indem du bereits hinterlegte Zeiten ganz einfach aus dem System exportierst. Nie waren das Erfassen und Auswerten von Arbeitszeiten leichter!

Arbeits­zeiten in Excel be­rechnen – so geht´s!

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die häufigsten Fehler beim Berechnen von Arbeitszeiten in Excel?

Wer Arbeitszeiten in Excel berechnet, kämpft regelmäßig mit falschen Zeitformaten, fehlenden Pausenabzügen und manuellen Übertragungsfehlern. Überstunden werden oft falsch summiert, weil Excel keine Arbeitszeitgesetz-Warnungen kennt. Personizer übernimmt diese Berechnungen automatisch – inklusive Pausenabzug, Zeitkonto und gesetzlicher Höchstarbeitszeiten.

Wie kann ich Überstunden rechtssicher berechnen, ohne Excel-Tabellen?

Eine rechtssichere Überstundenberechnung erfordert lückenlose Aufzeichnungen, automatische Pausenabzüge und Dokumentation nach dem Arbeitszeitgesetz – das leistet Excel nicht zuverlässig. Personizer erfasst Arbeitszeiten automatisch, berechnet das Zeitkonto in Echtzeit und gibt Warnungen bei Verstößen gegen das ArbZG. Die Software ist DSGVO-konform und läuft auf ISO-zertifizierten EU-Servern.

Für wen lohnt sich der Wechsel von Excel zur digitalen Arbeitszeiterfassung?

Sobald ein Team mehr als fünf Mitarbeitende hat, wird Excel als Arbeitszeitrechner fehleranfällig und aufwändig. Besonders Unternehmen mit 15–100 Mitarbeitenden profitieren von einer automatisierten Lösung. Personizer ist speziell für KMU im DACH-Raum entwickelt, sofort einsatzbereit ohne Schulung und dauerhaft kostenlos in der Basisversion nutzbar.

Wie schnell lässt sich Personizer als Excel-Alternative für die Arbeitszeiterfassung einrichten?

Personizer ist ohne Installation und ohne Implementierungskosten sofort einsatzbereit – bestehende Mitarbeiterdaten lassen sich per CSV-Import direkt übernehmen. Die 14-tägige kostenlose Testphase mit vollem Funktionsumfang erfordert keine Kreditkarte. Die meisten Teams wechseln ihre Arbeitszeiterfassung von Excel zu Personizer innerhalb eines Arbeitstages.

Welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt Personizer, die Excel nicht abdeckt?

Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch und manipulationssicher zu erfassen – eine einfache Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen nicht. Personizer dokumentiert Arbeitszeiten revisionssicher, gibt automatische Warnungen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und unterstützt den eAU-Abruf über DATEV. Als DSGVO-konforme Software mit EU-Hosting ist Personizer direkt auf die rechtlichen Anforderungen im DACH-Raum ausgelegt.

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