Krankenstand 2026 vs. 2025: Was die neuen Kassenzahlen für Arbeitgebende bedeuten

Kranke Mitarbeiterin im Bett
Die neuen Kassenzahlen zum Krankenstand 2026 lesen sich auf den ersten Blick beruhigend: Er ist leicht gesunken. Der zweite Blick lohnt sich mehr. Denn hinter dem kleinen Minus steckt eine Verschiebung bei den Ursachen, die dein Fehlzeitenmanagement direkt betrifft. Wir ordnen die Zahlen von DAK, TK und Barmer ein, trennen sauber, was der Gesetzgeber gerade beschlossen hat und was nur diskutiert wird, und zeigen dir, was daraus für kleine und mittlere Unternehmen folgt.

Wie hoch ist der Krankenstand 2026 wirklich und was zeigen DAK, TK und Barmer?

Der Krankenstand ist im ersten Halbjahr 2026 laut DAK leicht auf 5,3 Prozent gesunken, nach 5,4 Prozent im ersten Halbjahr 2025. Die TK bestätigt den Trend für das erste Quartal 2026 mit 5,55 Prozent gegenüber 5,95 Prozent im Vorjahresquartal. Der Rückgang ist real, aber klein. Und er verdeckt eine deutliche Verschiebung bei den Ursachen.

Kurz zur Einordnung: Der Krankenstand ist der Anteil der an einem durchschnittlichen Tag krankgeschriebenen Beschäftigten an allen Versicherten einer Krankenkasse. Das ist keine Aussage über die Gesamtbevölkerung, sondern über das jeweilige Versichertenkollektiv einer Kasse.

Wichtig: DAK, TK und Barmer werten jeweils ihre eigenen Versicherten aus. Die Zahlen zeigen denselben Trend, sind aber nicht ein einziger „Krankenstand für Deutschland“. Sie gelten für DAK-, TK- beziehungsweise Barmer-Versicherte. Genau deshalb ist es aussagekräftig, dass drei unabhängige Kassen in dieselbe Richtung zeigen.

KasseZeitraumKrankenstandVorjahreszeitraum
DAK (rund 2,2 Mio. Beschäftigte)1. Halbjahr 20265,3 %5,4 % (H1 2025)
TK1. Quartal 20265,55 %5,95 % (Q1 2025)

Bei der TK bedeutet das im Schnitt 5,00 Fehltage je versicherter Person im ersten Quartal 2026, nach 5,35 Tagen ein Jahr zuvor. Also weniger Ausfalltage. Aber verteilt auf andere Diagnosen, und genau das ist der Punkt.

Warum sinkt der Krankenstand, obwohl psychische Erkrankungen zunehmen?

Weil sich die Ursachen verschieben, nicht das Gesamtniveau. Erkältungs- und Atemwegserkrankungen gingen 2026 spürbar zurück, laut DAK um 21 Prozent. Psychische Erkrankungen legten dagegen weiter zu, um 9 Prozent, und sind laut DAK im ersten Halbjahr 2026 erstmals die häufigste Ursache für Krankschreibungen. Der Rückgang bei den Atemwegen war schlicht größer als der Anstieg bei der Psyche. Unter dem Strich ein kleines Minus, das die eigentliche Bewegung eher verbirgt.

Diagnosegruppen sind die Kategorien, nach denen Krankenkassen Fehltage ihrer Ursache zuordnen – etwa Atemwege, Muskel-Skelett-System oder psychische Erkrankungen. Die TK-Zahlen zeigen dieselbe Bewegung auf ihrer Datenbasis: Erkältungsdiagnosen fielen im ersten Quartal 2026 auf 1,32 Fehltage je Versicherten (Vorjahr: 1,79), während psychische Diagnosen leicht auf 0,99 Tage stiegen (Vorjahr: 0,92).

DiagnosegruppeDAK (H1 2026 ggü. Vorjahr)TK (Q1 2026 ggü. Vorjahr)
Atemwege / Erkältung−21 %1,32 statt 1,79 Fehltage
Psychische Erkrankungen+9 %, erstmals Ursache Nr. 10,99 statt 0,92 Fehltage

(DAK- und TK-Werte stammen aus zwei verschiedenen Versichertenkollektiven und sind nicht 1:1 vergleichbar. Die Richtung ist bei beiden dieselbe.)

Ein Punkt macht die Verschiebung für Arbeitgebende besonders relevant: die Dauer. Die durchschnittliche Krankschreibungsdauer stieg laut DAK leicht von 9,5 auf 9,7 Tage. Und der Barmer-Gesundheitsreport zeigt, warum das mit der Psyche zusammenhängt: Psychische Erkrankungen verursachten 2025 rund 21,9 Prozent aller Fehltage, bei einer durchschnittlichen Falldauer von etwa 40 Tagen. Eine Erkältung ist nach ein paar Tagen überstanden. Eine depressive Episode nicht.

Gut zu wissen: Psychische Erkrankungen führen laut Barmer zu vergleichsweise wenigen, aber sehr langen Ausfällen. Für die Planung in kleinen Teams heißt das: Ein einzelner Langzeitfall wiegt schwerer als mehrere kurze Erkältungswellen.

Was bedeutet die Ursachenverschiebung für dein Fehlzeitenmanagement?

Der wachsende Anteil psychisch bedingter Fehlzeiten heißt für KMU vor allem eines: Ergonomie und Hygiene allein reichen nicht mehr. Wer Fehlzeiten senken will, braucht Frühwarnsignale, Gesprächsangebote und ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – nicht nur Obstkorb und Desinfektionsspender.

Wie stark schon der reine Durchschnitt zuschlägt, macht ein kleines Rechenbeispiel deutlich.

Beispiel: Dein Unternehmen hat 50 Beschäftigte. Bei einem Krankenstand von 5,3 Prozent sind an einem durchschnittlichen Arbeitstag rund 2,7 Personen krankgemeldet. Über einen Monat mit etwa 21 Arbeitstagen summiert sich das auf ungefähr 56 Fehltage, Monat für Monat, allein im rechnerischen Mittel. Fällt davon nur eine Person psychisch bedingt für mehrere Wochen aus, ist die Vertretungsplanung in einem 50-Personen-Betrieb schnell am Anschlag.

Genau hier liegt der Hebel: früh erkennen, statt spät reagieren. Woran du eine drohende Überlastung im Team ablesen kannst, haben wir in einem eigenen Beitrag gesammelt: 8 Frühwarnsignale für Burnout. Für den Werkzeugkasten der Prävention findest du außerdem 5 konkrete Ansatzpunkte, um Fehlzeiten im Team zu senken. Hier geht es um die aktuellen Zahlen, dort um die Praxis dahinter.

Fehlzeiten früh erkennen, statt hinterherzuräumen

Wenn Krankmeldungen zentral und rechtssicher an einem Ort liegen, siehst du Muster früher, etwa auffällige Häufungen in einem Team. In der digitalen Personalakte von Personizer legst du Krankmeldungen und Dokumente sauber ab, statt sie aus E-Mails und Zetteln zusammenzusuchen.

Krankenstand 2026 vs. 2025: Was die neuen Kassenzahlen für Arbeitgebende bedeuten

Wie reagiert die Politik auf die steigenden psychischen Fehlzeiten?

Die Bundesregierung reagiert 2026 mit zwei sehr unterschiedlichen Instrumenten: einem bereits beschlossenen neuen Recht (Teilkrankschreibung ab 2027) und einer noch offenen, teils zurückgenommenen Debatte um strengere Nachweispflichten (Attestpflicht ab dem ersten Tag). Beide werden hier bewusst getrennt behandelt.

Nur eines von beiden ist aktuell tatsächlich Gesetz.

Teilkrankschreibung ab 2027 – das ist bereits beschlossenes Recht

Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 mit 319 zu 286 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen. Der Bundesrat hat es am selben Tag als Einspruchsgesetz behandelt und keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt – das Gesetz war damit durch. Ab 2027 kommt darüber die Teilarbeitsfähigkeit als neue Option ins Spiel.

Teilarbeitsunfähigkeit bedeutet, dass jemand während einer fortbestehenden Erkrankung nur einen Teil der regulären Arbeitszeit arbeitet – statt wie bisher entweder voll arbeitsfähig oder voll krankgeschrieben zu sein. Laut Bundestag und Bundesgesundheitsministerium können Ärztinnen und Ärzte künftig drei Stufen feststellen: 25, 50 oder 75 Prozent, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Krankengeld. Das Bundesgesundheitsministerium hält fest, dass eine Teilarbeitsfähigkeit „nur in medizinisch geeigneten Fällen“ festgestellt werden kann und „nur dann, wenn der Versicherte und der Arbeitgeber ihre Zustimmung erteilt haben“. Die Einzelheiten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch festlegen.

Wichtig: Die Teilkrankschreibung ist für beide Seiten freiwillig. Weder Beschäftigte noch Arbeitgeber sind dazu verpflichtet. Ohne die Zustimmung beider bleibt es bei der klassischen, vollen Krankschreibung.

Für die betriebliche Praxis ist ein Detail interessant, das noch nicht in den amtlichen Quellen steht, sondern in der Fachpresse: Laut Personalwirtschaft prüft der Arbeitgeber „innerhalb von sieben Kalendertagen“, ob der konkrete Arbeitsplatz für eine eingeschränkte Tätigkeit geeignet ist. Reagiert er nicht, gilt der Arbeitsplatz automatisch als geeignet. Weil viele Ausführungsdetails erst über den G-BA kommen, lohnt sich frühzeitige Vorbereitung. Worauf du dich einstellen solltest:

  • Meldeprozesse für Arbeitsunfähigkeit um die neue Teil-AU erweitern
  • Payroll- beziehungsweise Entgeltabrechnung auf die Abstufung 25/50/75 Prozent vorbereiten
  • Einen klaren Ablauf für die Prüfung der Arbeitsplatzeignung festlegen, damit die Frist nicht verstreicht
  • Die Zustimmung von Beschäftigten und Betrieb sauber dokumentieren

Attestpflicht ab dem ersten Tag – Debatte, kein Gesetz

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 im Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ angekündigt, die Attestpflicht auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Nach Kritik aus Ärzteschaft und Wirtschaft ruderte die Politik allerdings schnell zurück. Stand 27. Juli 2026 gibt es dafür weder einen Referentenentwurf noch ein beschlossenes Gesetz. Es ist ein politisches Vorhaben, kein geltendes Recht.

Wie stark die Ankündigung schon relativiert wurde, zeigt der Human Resources Manager: Danach präzisierte Bundeskanzler Friedrich Merz in der Sendung „Maybrit Illner“, man müsse „nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“, und eine Attestpflicht ab Tag eins solle „abdingbar“ sein. SPD-Spitze und Gesundheitsministerium betonten laut demselben Bericht Umsetzungsspielräume. Übersetzt: viel Ankündigung, wenig Festgelegtes.

Gut zu wissen: Du darfst schon heute ein Attest früher verlangen. § 5 Abs. 1 EFZG schreibt zwar vor, dass eine ärztliche Bescheinigung erst nötig ist, wenn „die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage“ dauert. Im selben Absatz steht aber: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ Ganz ohne Begründung. Die Debatte dreht sich also nicht darum, ob das erlaubt ist – das ist es längst –, sondern nur darum, ob es zur verpflichtenden Regel für alle wird.

Wie die bestehende 3-Tage-Regel und der eAU-Abruf im Detail funktionieren, liest du in unserem Beitrag zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Alles zur bestehenden 3-Tage-Regel und zum eAU-Abruf.

Was gilt für Arbeitgebende schon heute – und was erst ab 2027?

Heute gilt die reguläre Attestpflicht nach § 5 EFZG, samt deinem Recht, das Attest früher zu verlangen. Ab 2027 kommt die Teilkrankschreibung als neue, freiwillige Option hinzu. Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag für alle gibt es dagegen nicht – Stand 27. Juli 2026 ist sie reine Debatte.

Geltendes Recht heuteNeu ab 2027
AttestÄrztliche Bescheinigung ab dem 4. Kalendertag; Arbeitgeber darf sie früher verlangen (§ 5 EFZG)keine Änderung beschlossen; Attest ab Tag 1 nur diskutiert
Krankschreibungentweder voll arbeitsfähig oder voll krankgeschriebenzusätzlich Teil-AU mit 25/50/75 Prozent, freiwillig für beide Seiten
Telefonische AUweiterhin möglichAbschaffung nur angekündigt, nicht beschlossen

Ein Teil der Umstellung ab 2027 ist reine Fleißarbeit: melden, dokumentieren, in der Abrechnung abbilden. Personizer ist eine modulare HR-Software für kleine und mittlere Unternehmen in der DACH-Region – unter anderem für Zeiterfassung, Urlaubsplanung, digitale Personalakte und DATEV-Integration. Solche Prozesse rund um Krankmeldungen und künftig auch Teilkrankschreibungen lassen sich damit an einem Ort bündeln, statt über mehrere Tools und Papierablagen verteilt.

Krankmeldungen zentral dokumentieren

Ob klassische Krankschreibung oder ab 2027 die neue Teil-AU: Wenn Meldungen, Zustimmungen und Fristen an einem Ort liegen, verlierst du den Überblick nicht. Die digitale Personalakte von Personizer legt Krankmeldungen und Dokumente rechtssicher ab.

Krankenstand 2026 vs. 2025: Was die neuen Kassenzahlen für Arbeitgebende bedeuten

Fazit

Der Krankenstand 2026 ist leicht gesunken – aber das ist nicht die eigentliche Nachricht. Die eigentliche Nachricht ist die Verschiebung: weg von kurzen Atemwegsinfekten, hin zu psychischen Erkrankungen als häufigster und im Schnitt längster Fehlzeitenursache. Für KMU verschiebt das den Schwerpunkt von reiner Krankheitsprävention zu Frühwarnung, Gesprächen und BEM.

Bei der Politik lohnt der genaue Unterschied: Die Teilkrankschreibung ab 2027 ist beschlossen und will vorbereitet sein, die Attestpflicht ab Tag 1 ist es nicht. Ein konkreter nächster Schritt für dich: einmal die eigene Fehlzeiten-Auswertung durchgehen. Wo häufen sich Ausfälle, und sind eure Melde- und Abrechnungsprozesse fit für die Teil-AU ab 2027?

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Wie hoch ist der Krankenstand 2026 im Vergleich zu 2025?

Der Krankenstand ist laut DAK im ersten Halbjahr 2026 leicht auf 5,3 Prozent gesunken, nach 5,4 Prozent im Vorjahreszeitraum. Die TK meldet für das erste Quartal 2026 5,55 Prozent gegenüber 5,95 Prozent im ersten Quartal 2025. Beide Werte beziehen sich auf das jeweilige Versichertenkollektiv der Kasse, nicht auf die Gesamtbevölkerung.

Warum sind psychische Erkrankungen jetzt die häufigste Ursache für Fehltage?

Weil sich die Gewichte verschoben haben: Atemwegserkrankungen gingen 2026 laut DAK um 21 Prozent zurück, während psychische Erkrankungen um 9 Prozent zunahmen und damit erstmals an der Spitze stehen. Sie verursachen zwar weniger einzelne Krankmeldungen, dauern laut Barmer aber im Schnitt rund 40 Tage pro Fall – deutlich länger als eine Erkältung.

Was ändert sich ab 2027 durch die Teilkrankschreibung?

Ab 2027 können Beschäftigte bei einer fortbestehenden Erkrankung mit ärztlicher Feststellung und Zustimmung des Arbeitgebers zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten, statt voll krankgeschrieben zu sein. Das ist für beide Seiten freiwillig. Meldedaten und Zustimmungen dazu lassen sich in einer digitalen Personalakte sauber dokumentieren.

Muss ich als Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen?

Nein. Eine allgemeine Attestpflicht ab Tag 1 ist Stand 27. Juli 2026 nur ein politisches Vorhaben, kein Gesetz. Du darfst ein Attest aber schon heute freiwillig früher verlangen – § 5 Abs. 1 EFZG erlaubt das ausdrücklich, ohne dass du es begründen musst.

Ist die Attestpflicht ab Tag 1 schon beschlossen?

Nein. Sie wurde am 2. Juli 2026 vom Koalitionsausschuss angekündigt, ist aber seither politisch relativiert worden und liegt weder als Referentenentwurf noch als Gesetz vor. Anders als die Teilkrankschreibung, die tatsächlich beschlossen ist, bleibt sie vorerst Debatte.

Wie können KMU dem steigenden psychischen Krankenstand vorbeugen?

Wirksam sind vor allem Frühwarnung und Gespräche: Überlastung früh erkennen, das BEM konsequent nutzen und Fehlzeiten systematisch auswerten, um Muster zu sehen. Eine HR-Software kann diese Auswertung erleichtern, ersetzt aber kein Gespräch. Konkrete Anzeichen findest du in unserem Beitrag zu den 8 Frühwarnsignalen für Burnout.

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