Kündigungsschreiben Vorlage: mit Kündigungsfrist-Rechner nach § 622 BGB

Eintrittsdatum und Kündigungsdatum eintragen – die gesetzliche Kündigungsfrist wird automatisch berechnet, das Schreiben ist direkt einsatzbereit.

  • Kündigungsfrist wird automatisch nach § 622 BGB berechnet
  • Vorformulierter Kündigungstext, direkt anpassbar
  • Kostenlos – kein Abo, keine Kreditkarte
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Das steckt in der Vorlage

Drei Tabs, alles drin – vom Fristen-Rechner bis zum fertigen Schreiben.

Kündigungsfrist-Rechner

Eintrittsdatum, geplantes Kündigungsdatum, wer kündigt und Probezeit eintragen – die gesetzliche Frist wird automatisch berechnet.

Alle Fristen im Überblick

Referenztabelle mit allen Kündigungsfristen nach § 622 BGB, von der Probezeit bis zur Betriebszugehörigkeit ab 20 Jahren.

Drei Kündigungsarten

Wählbar zwischen ordentlicher Kündigung, außerordentlicher (fristloser) Kündigung und Kündigung in der Probezeit.

Vorformulierter Kündigungstext

Fertiger Text inklusive Bitte um Bestätigung und Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses – einfach anpassen.

Absender- & Empfängerdaten strukturiert

Alle Angaben zu kündigender Person und Arbeitgeber übersichtlich an einem Ort.

Rechtliche Einordnung

Hinweise zu Schriftformerfordernis (§ 623 BGB), Zugang des Schreibens und Kündigungsschutzgesetz.

So nutzt du die Vorlage

1
Frist berechnen

Im Tab „Kündigungsfrist-Rechner“ Eintrittsdatum, geplantes Kündigungsdatum und wer kündigt eintragen.

2
Frist übernehmen

Berechnete Kündigungsfrist in den Tab „Kündigungsschreiben“ übertragen.

3
Daten ergänzen

Absender-, Empfänger- und Kündigungsdaten ausfüllen und den Kündigungstext anpassen.

4
Unterschreiben & versenden

Schreiben ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Post oder persönlich übergeben.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, nach § 623 BGB ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist nicht rechtsgültig.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Für Arbeitnehmende gilt grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Für Arbeitgeber steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate (§ 622 BGB).

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Frist 2 Wochen, kündbar zu jedem Tag.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Ein Zustellnachweis wie Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen wird empfohlen.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung erfolgt fristgerecht, eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und erfordert einen wichtigen Grund.

Gilt für mich Kündigungsschutz?

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden greift in der Regel das Kündigungsschutzgesetz; zudem ist der Betriebsrat vor einer Kündigung zu informieren.

Kann ich die Vorlage dauerhaft nutzen?

Ja, einmal heruntergeladen gehört sie dir – kein Abo, kein Ablaufdatum.

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