Checkliste Entgeltunterlagen 2027: In 5 Schritten zur elektronischen Umstellung (mit PDF-Download)

Checkliste Entgeltunterlagen
Kostenlose Checkliste Entgeltunterlagen 2027 (PDF): Stelle in 5 Schritten auf elektronische Entgeltunterlagen um, inkl. Abstimmung mit dem Steuerbüro.

Am 31. Dezember 2026 endet die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen befreien zu lassen (§ 8 Abs. 3 BVV). Die Pflicht selbst gilt schon seit 2022. Betroffen sind Entgeltabrechnungen und die begleitenden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV, nicht die komplette Personalakte.

Am 31. Dezember 2026 endet die letzte Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Wer bisher befreit war, hat nur noch wenige Wochen. Unsere Checkliste Entgeltunterlagen 2027 zerlegt den Wechsel auf elektronische Entgeltunterlagen 2027 in fünf Schritte, von der Bestandsaufnahme bis zum Zeitplan. Zum Abhaken gibt es sie auch als PDF.

Die Regeln gelten für Arbeitgeber in Deutschland. Den rechtlichen Hintergrund, also was seit 2022 gilt und wann die Befreiung endet, haben wir separat aufgeschrieben. Hier geht es direkt an die Arbeit.

Was gehört in die Checkliste Entgeltunterlagen 2027?

Entgeltunterlagen sind die Unterlagen, die du als Arbeitgeber für jede beschäftigte Person führst, damit die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und bei der Betriebsprüfung kontrolliert werden können. Dazu zählen die klassischen Entgeltabrechnungen (Lohn-, Gehalts- und Beitragsabrechnungen) und die begleitenden Unterlagen, die § 8 Abs. 2 BVV abschließend aufzählt, etwa eine Kopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz oder die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz. Die komplette Personalakte ist damit nicht gemeint.

Die Unterscheidung zwischen Abrechnungen und begleitenden Unterlagen trifft das Mandantenrundschreiben RAW-Aktuell 7/2026 von RAW Partner. Laut dem Rundschreiben sind beide Gruppen elektronisch zu führen. Die Grundpflicht, Entgeltunterlagen „für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren“ zu führen, steht in § 28f Abs. 1 SGB IV.

Die Checkliste folgt fünf Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Unterlagen gibt es bei dir, wo liegen sie, sind sie schon digital?
  2. Steuerbüro: Wer führt was, wer liefert was bei der Prüfung?
  3. Format und Ablage: Dateiformat, eine Datei pro Dokument, sprechende Dateinamen.
  4. Zuständigkeiten: Wer darf hochladen, einsehen, exportieren?
  5. Zeitplan: Was bis zum 31.12.2026 erledigt sein sollte.

Schritt 1: Bestandsaufnahme der Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV

Im ersten Schritt listest du für jede Unterlagen-Kategorie aus § 8 Abs. 2 BVV auf, ob es sie bei dir gibt, wo sie liegt und ob sie schon elektronisch vorliegt. Das klingt nach Fleißarbeit. Ist es auch, aber nur einmal.

So sieht der Anfang der Tabelle aus (die vollständige Version steckt im PDF):

Unterlagevorhanden?liegt bei uns / beim Steuerbüroelektronisch?
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Beitragsabrechnungen☐ Ja ☐ Nein☐ Ja ☐ Nein
Kopie der Nachweisgesetz-Niederschrift (Nr. 6)☐ Ja ☐ Nein☐ Ja ☐ Nein
Erklärung zu weiteren Beschäftigungen bei Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung (Nr. 7)☐ Ja ☐ Nein☐ Ja ☐ Nein
Arbeitszeitaufzeichnungen nach MiLoG und AEntG (Nr. 13)☐ Ja ☐ Nein☐ Ja ☐ Nein

Welche Unterlagen zählen konkret zu § 8 Abs. 2 BVV?

Die Liste im Gesetz ist lang und teils sehr speziell (Seefahrt, Binnenschifffahrt). Diese Nummern solltest du dir als Erstes ansehen:

  • Nr. 2: Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach § 15d Beschäftigungsverordnung bzw. der darauf gestützte Aufenthaltstitel
  • Nr. 4a: der Antrag von Minijobbenden auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (§ 6 Abs. 1b SGB VI), mit dokumentiertem Eingangsdatum beim Arbeitgeber
  • Nr. 6: eine Kopie der Niederschrift nach § 2 Nachweisgesetz
  • Nr. 7: die Erklärung von Minijobbenden und kurzfristig Beschäftigten über weitere Beschäftigungen, samt Bestätigung, dass neue Jobs dem Arbeitgeber anzuzeigen sind
  • Nr. 7a: der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes nach § 28a Abs. 9a SGB IV, der kurzfristig Beschäftigte betrifft
  • Nr. 11: der Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder für die Pflegeversicherung
  • Nr. 13: die Aufzeichnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestlohngesetz
  • Nr. 15: eine Kopie der Erklärung zur Pflegezeit

Wichtig: Ersetzt bei dir der Arbeitsvertrag die Nachweis-Niederschrift, solltest du bei Nr. 6 eine Kopie des Vertrags aufnehmen. Diese Ersetzung erlaubt § 2 Abs. 5 NachwG, sofern der Vertrag alle geforderten Angaben enthält. Wie du die Nachweisgesetz-Niederschrift richtig digital ablegst, erklären wir im Beitrag zum Nachweisgesetz.

Sonderfall Arbeitszeitnachweise

Nach § 17 Abs. 1 MiLoG zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf, wenn du geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV beschäftigst (Minijobs und kurzfristige Beschäftigung) oder in einer der Branchen aus § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz tätig bist. Genau diese Aufzeichnungen nennt § 8 Abs. 2 Nr. 13 BVV. Kurz gesagt: Arbeitszeitnachweise bei Minijobs gehören ebenfalls dazu, und zwar elektronisch.

Beispiel: Ein Ingenieurbüro beschäftigt 12 Festangestellte und 3 Minijobbende. In der Bestandsaufnahme landen 15 Kopien der Nachweis-Niederschrift (eine pro Person), 3 Erklärungen über weitere Beschäftigungen und bis zu 3 Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht. Das sind bis zu 21 Einzeldateien, und die monatlichen Arbeitszeitaufzeichnungen der drei Minijobbenden sind da noch nicht mitgezählt.

Schritt 2: Welche Fragen klärst du mit dem Steuerbüro?

Kläre vor der Umstellung schriftlich mit deinem Steuerbüro oder Lohnbüro, welche Unterlagen dort geführt werden und welche bei dir im Unternehmen bleiben. Die Pflicht selbst liegt beim Arbeitgeber: § 28f Abs. 1 SGB IV beginnt mit „Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten …“. Das gilt auch dann, wenn ein Steuerbüro die Abrechnung macht.

Diese Fragen gehören auf die Liste:

  • Welche Unterlagen aus der Bestandsaufnahme führt das Steuerbüro, welche führen wir selbst?
  • In welchem Format bekommt das Steuerbüro die Unterlagen von uns, und in welchem gibt es sie zurück?
  • Wer stellt bei einer Betriebsprüfung die elektronischen Unterlagen bereit?
  • Besteht bei uns noch eine Befreiung von der elektronischen Führung? Wenn ja, endet sie spätestens am 31.12.2026 (§ 8 Abs. 3 BVV). Bis dahin muss die Umstellung stehen.
  • Wie übergeben wir bei neuen Mitarbeitenden und neuen Unterlagen künftig alles laufend?

Ein Detail aus dem Gesetz hilft dir dabei: Laut § 8 Abs. 3 Satz 1 BVV sind Unterlagen aus Abs. 2, „soweit sie nicht elektronisch aus der Abrechnung des Arbeitgebers entnommen werden können“, dem Arbeitgeber „von den zuständigen Stellen oder dem Beschäftigten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen“. Mitarbeitende darfst du deshalb bitten, dir etwa den Nachweis der Elterneigenschaft digital zu schicken.

Wie du die Aufgaben mit deinem Steuerbüro klar aufteilst, vertiefen wir in einem eigenen Artikel.

Schritt 3: Welche Dateiformate sind für Entgeltunterlagen zulässig?

Zulässig sind PDF-Dateien sowie Bilddateien in den Formaten JPEG, BMP, PNG oder TIFF. Jedes Dokument wird als eigene Datei geführt (laut RAW Partner, RAW-Aktuell 7/2026; die Formate bestätigt auch Haufe, 05.08.2026).

Was das heißt, wenn du die Entgeltunterlagen elektronisch führen willst:

  • Keine Sammel-PDFs. Ein Scan mit Arbeitsvertrag, Minijob-Erklärung und Elternnachweis in einer Datei passt nicht. Drei Dokumente, drei Dateien.
  • Sprechende Dateinamen. Haufe nennt als Grenze 64 Zeichen und als Beispiel „immatrikulationsbescheinigung-kern_sandra-Sommersemester_2025″. Dahinter steckt das Muster Dokumentart, Name, Zeitraum.
  • Digital und an einem Ort. RAW Partner schreibt, die Unterlagen müssten „digital und zentral gespeichert werden“ und „transparent, nachvollziehbar und jederzeit überprüfbar sein“.
  • Keine nachträglichen Änderungen. Nach RAW Partner darf „eine nachträgliche Änderung der Unterlagen“ nicht mehr möglich sein. Eine Korrektur legst du deshalb als neue Datei ab, statt die alte zu überschreiben.

Wichtig: Scannen heißt nicht automatisch wegwerfen. Laut Haufe sind die Originaldokumente „bis zum bestandskräftigen Abschluss der Betriebsprüfung oder nach den für das Dokument geltenden weiteren gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren“. Kläre im Zweifel mit deinem Steuerbüro, was für welches Papier gilt.

Schritt 4: Zuständigkeiten und Zugriff festlegen

Lege fest, wer Entgeltunterlagen hochladen, einsehen und exportieren darf, und wie nachvollziehbar bleibt, wer was wann gemacht hat. Solange alles im Aktenschrank liegt, regelt der Schlüssel den Zugriff. Digital braucht es eine bewusste Entscheidung.

Kläre dafür drei Fragen:

  1. Wer lädt Unterlagen hoch, wer darf sie umbenennen? Löschen kommt bei Entgeltunterlagen nicht in Frage, solange die Aufbewahrungsfrist nach § 28f Abs. 1 SGB IV läuft. Unser Rat: den Kreis klein halten.
  2. Wer braucht nur lesenden Zugriff? Denk an Lohnbuchhaltung, HR und Geschäftsführung.
  3. Lässt sich später zeigen, wer wann etwas hochgeladen oder exportiert hat?

Gehaltsdaten und Aufenthaltstitel sind sensible Informationen. Je weniger Personen Schreibrechte haben, desto leichter behältst du den Überblick.

Zugriff geregelt, Uploads und Exporte protokolliert

In der digitalen Personalakte von Personizer legst du über Benutzerrollen fest, wer welche Informationen sieht, etwa Gehaltsdaten. Neue Uploads überschreiben nichts, jede Fassung bleibt abrufbar. Ein Protokoll je Personalakte zeigt, wer wann hochgeladen, exportiert, umbenannt oder gelöscht hat. Dass Löschungen protokolliert werden, heißt nicht, dass du Entgeltunterlagen löschen solltest: Sie bleiben bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist nach § 28f Abs. 1 SGB IV in der Akte. Die Unterlagen, die dein Steuerbüro führt, ersetzt das nicht. Es ordnet die Seite, die bei dir im Unternehmen liegt.

lachende Mitarbeiter

Schritt 5: Zeitplan bis 31.12.2026

Es gibt genau eine gesetzliche Frist: Nur bis zum 31. Dezember 2026 kann sich ein Arbeitgeber laut § 8 Abs. 3 Satz 2 BVV „auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung“ befreien lassen. Alle anderen Termine in der Tabelle sind unsere Empfehlung für die Eigenplanung, keine gesetzlichen Zwischenfristen.

ZeitraumWas erledigt sein sollteArt
sofortBestandsaufnahme starten (Schritt 1)Empfehlung
bis Ende November 2026Steuerbüro-Abstimmung abschließen, Format und Rollen festlegen (Schritte 2 bis 4)Empfehlung
Dezember 2026Unterlagen digitalisieren und ablegen, Lücken schließenEmpfehlung
bis 31.12.2026elektronische Führung umgesetztgesetzliche Grenze für Befreiungsanträge (§ 8 Abs. 3 BVV)
ab 01.01.2027keine Befreiung mehr möglich; neue Unterlagen laufend elektronisch ablegenlaut RAW Partner gibt es dann keine Ausnahmeregelung mehr

Aufschub über das Jahresende hinaus verschafft ein Befreiungsantrag nicht. Laut RAW Partner müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen spätestens ab dem 1. Januar 2027 elektronisch führen, auch wenn sie bisher befreit waren: „Eine Ausnahmeregelung existiert sodann nicht mehr.“ Wer jetzt noch einen Antrag stellt (laut Haufe geht das formlos), gewinnt also höchstens die Wochen bis Silvester.

Denn das eigentliche Ziel ist nicht der Antrag. Es ist eine Ablage, die bei der nächsten Prüfung trägt.

Was passiert, wenn du die Umstellung nicht rechtzeitig schaffst?

Bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kann das Fehlen elektronischer Entgeltunterlagen beanstandet werden und zu Nachfragen führen. Diese Prüfung findet nach § 28p Abs. 1 SGB IV „mindestens alle vier Jahre“ statt. Laut Haufe hängt die elektronische Führung auch damit zusammen, dass für Betriebsprüfungen der Rentenversicherung alle erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden müssen.

Unangenehm wird es, wenn Aufzeichnungen fehlen oder lückenhaft sind. Können deshalb Versicherungspflicht oder Beitragshöhe nicht festgestellt werden, darf der Prüfträger nach § 28f Abs. 2 SGB IV die Beiträge von der Summe der gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen. Lässt sich die Entgelthöhe nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermitteln, wird sie geschätzt. Das Ergebnis kann eine Beitragsnachforderung sein.

Wie streng im Einzelfall geprüft wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Sauber und vollständig abgelegte Unterlagen sind aber der einfachste Weg, solche Diskussionen gar nicht erst zu führen.

Aufbewahren musst du die Entgeltunterlagen übrigens laut § 28f Abs. 1 SGB IV „bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres“.

Checkliste Entgeltunterlagen 2027 als PDF

Alle 5 Schritte zum Abhaken, mit der vollständigen Bestandsaufnahme-Tabelle zu § 8 Abs. 2 BVV, den Fragen fürs Steuerbüro und dem Zeitplan.

Checkliste Entgeltunterlagen

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Falls du weitere Hilfe benötigst, kontaktiere gerne unseren Support.

Was sind Entgeltunterlagen nach § 8 BVV?

Entgeltunterlagen sind die Unterlagen, die Arbeitgeber in Deutschland für jede beschäftigte Person führen, damit Sozialversicherungsbeiträge berechnet und bei der Betriebsprüfung kontrolliert werden können. Dazu gehören die Lohn-, Gehalts- und Beitragsabrechnungen sowie die begleitenden Unterlagen, die § 8 Abs. 2 BVV abschließend aufzählt, etwa die Kopie der Nachweisgesetz-Niederschrift oder Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz. Die komplette Personalakte gehört nicht dazu.

Bis wann muss ich auf elektronische Entgeltunterlagen umstellen?

Die Pflicht zur elektronischen Führung gilt laut RAW Partner (RAW-Aktuell 7/2026) grundsätzlich schon seit dem 1. Januar 2022. Für alle, die bisher befreit waren oder eine Befreiung planen: Ein Antrag beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung ist nach § 8 Abs. 3 BVV nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 gibt es keine Ausnahmeregelung mehr.

Welche Dateiformate sind für elektronische Entgeltunterlagen zulässig?

Zulässig sind PDF-Dateien sowie Bilddateien in den Formaten JPEG, BMP, PNG oder TIFF (RAW Partner, RAW-Aktuell 7/2026; Haufe, 05.08.2026). Jedes Dokument wird als eigene Datei geführt, Sammel-PDFs mit mehreren Dokumenten passen nicht. Laut Haufe braucht jede Datei außerdem einen sprechenden Namen mit maximal 64 Zeichen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Fehlende elektronische Entgeltunterlagen können bei der nächsten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung beanstandet werden. Diese Prüfung findet nach § 28p SGB IV mindestens alle vier Jahre statt. Lassen sich wegen lückenhafter Aufzeichnungen Versicherungspflicht oder Beitragshöhe nicht feststellen, erlaubt § 28f Abs. 2 SGB IV eine Beitragsberechnung aus der Lohnsumme oder eine Schätzung, was zu Nachforderungen führen kann.

Wer ist für die Entgeltunterlagen verantwortlich, ich oder mein Steuerbüro?

Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber: § 28f Abs. 1 SGB IV verpflichtet ihn, für jeden Beschäftigten Entgeltunterlagen zu führen und aufzubewahren. Das Steuerbüro kann Teile davon übernehmen, etwa die Abrechnungen. Kläre deshalb schriftlich, welche Unterlagen dort liegen und welche bei dir. Mehr dazu in unserem Artikel zur Aufgabenteilung mit dem Steuerbüro. Für die Unterlagen, die im Unternehmen bleiben, hilft eine digitale Personalakte, deine Seite der Aufteilung geordnet zu halten.

Hilft eine digitale Personalakte wie Personizer bei der Umstellung?

Für die Unterlagen, die bei dir im Unternehmen liegen, ja. In der Personizer-Personalakte überschreiben neue Uploads nichts, jede Fassung bleibt abrufbar. Ein Protokoll je Personalakte zeigt, wer wann hochgeladen, exportiert, umbenannt oder gelöscht hat. Jedes Dokument ist Person, Kategorie und Bezugszeitraum zugeordnet, sodass du für die Betriebsprüfung je Person die Dokumente eines Zeitraums auf einmal exportierst. Dass Löschungen protokolliert werden, heißt nicht, dass du Entgeltunterlagen löschen solltest: Sie bleiben bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist nach § 28f Abs. 1 SGB IV in der Akte. Die Abrechnungen und Unterlagen, die dein Steuerbüro führt, ersetzt das nicht.

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Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick für Arbeitgeber in Deutschland und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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